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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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#1
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Frage: wie/wo sind die 1000 (in Worten EINTAUSENT Kg) ins Spiel gekommen?
So wie ich das sehe, sind auf der Hinterachse +150Kg mehr im Anhängerbetrieb zu gelassen. Der Hersteller muss das Fahrzeug so bauen, das Fahrzeug + Achse das problemlos aushält. Wirkt ja so auch im praktischen Fahrbetrieb. Das gilt jedoch nur für Deutschland, weil in Deutschland standardmäßig die Achsen des Zuges einzeln gemessen und zum ZGG zusammen addiert werden. Dadurch wird die max. Stützlast bei dieser Messung der Hinterachse zu geschlagen! In Österreich messen sie immer Zugfahrzeug & Anhänger abgekuppelt EINZELN. Dadurch bleibt die tatsächliche Stützlast beim Anhängergesamtgewicht. In deinem Fall höchst zulässiges Gesamtgewicht für das Fahrzeug in DEUTSCHLAND MIT Anhänger = 3350 Kg inklusive Tankfüllung und ALLER Insassen! ESP Einstellung wird wahrscheinlich als Vorraussetzung für Anhängekupplung gesehen. Sonst erlischt eventuell sogar die Betriebserlaubnis. Entsprechendes wird in der Betriebserlaubnis stehen. Lesen bildet hier eventuell ![]() ![]() Für eine Kontrolle durch Rennleitung der Gewichte und Km/h einfach den Hinweis in der Betriebsanleitung markieren und der Rennleitung zeigen. Wenn kein ZGG im Schein eingetragen ist gilt in deinem Fall: zFG + 150Kg + Anhängelast bzw. wenn niedriger, Zuglast der Anhängekupplung. So sehe ich das! ![]() Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ![]() Geändert von milka (04.11.2020 um 19:15 Uhr) |
#2
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![]() Zitat:
Ansonsten ist mir die Antwort schleierhaft. Meines Wissens nach muss die Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb im Fahrzeugschein eingetragen sein, genau wie die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb. Beides ist so in der genannten Richtlinie aufgeführt. Warum aber das eine in den Fahrschein eingetragen wird (Erhöhung der Masse) und das andere ohne Eintragung gelten soll (Erhöhung der Achslast), erschließt sich mir nicht. Es spricht ja auch dagegen, dass solche Eintragung bei anderem Fahrzeugen existieren. Das Trailer Stability Assist (Anhänger-ESP) muss leider in dem Fahrzeugschein eingetragen werden, um es für die 100er-Zulassung des Anhängers zu nutzen. Ich zitiere die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO: "Im Falle des Satzes 1 Nr. 1 Buchstabe d ist die Erhöhung der Faktoren auch zulässig, wenn das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist und eine Bestätigung des Herstellers für die in Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb genannten Bedingungen vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist." Das hab ich Mercedes nochmals mitgeteilt und sogar einen Fahrzeugschein eines MB GLC mit entsprechenden Eintragungen als Beispiel mitgeschickt. Und den Satz "Genauso möchte ich die Eintragung auch haben." dazugeschrieben. Eindeutiger kann man es nicht ausdrücken... Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
#3
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![]() Zitat:
Ich hab mal bei meinem Viano geschaut. Bei Anhängerbetrieb erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um 100 kg auf 3150 kg. Für die Achslasten steht dort keine Erhöhung bei Anhängerbetrieb. Da 1550 + 1550 = 3100 kg sind, ist das natürlich interessant, wie das dann mit dem zulässigen Gesamtgewicht zusammenpasst... |
#4
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![]() Zitat:
![]() Ich weigere mich aber zu glauben, dass irgendwer die Erhöhung der Gesamtmasse einträgt, dann die Achslasten vergisst und somit die erste genannte Eintragung wertlos wird. Auch in deinem Fall ist das absurd... Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
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#5
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![]() Zitat:
Es muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Ob da mittlerweile "nur" Fahrzeugschein und -brief (bzw. Teil I und II) zu zählen wage ich zu bezweifeln, denn schliesslich sind aus diesen auch nicht mehr alle zugelassenen Rad/Reifenkombinationen ersichtlich. Dann muss das Anhängerstabilisierungssystem auch noch die Bedingungen in Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb [1] erfüllen wenn Du es so genau nehmen willst. Ich würde es mit Verweis darauf dass ein solches System verbaut ist belassen und erwarte in der Praxis auch keine Probleme, aber das ist nur meine Meinung. Und das alles wegen 135kg :-D [1] Es muss gegenüber dem Nichtvorhandensein einen Anhängerbetrieb bis Tempo 120km/h ermöglichen. |
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