![]() |
Die Ge-Frage und die ganz neuen, teilweise erschreckenden, Erkenntnisse?
Es geht um GEwichte und GEschwindigkeit. Diesmal NICHT um die der Insassen! :D Sondern um:
Die, der Vahrzeuge und deren Anhänger. Ich habe ja meine Milka-V gegen einen (im Vergleich) weißen Riesen getauscht. Der ist z.Z. noch als LKW zugelassen. Er hat wie einige andere hier 3,5T zGG + Ahl von 2,8T, zugel. GasamtZUGgewicht ist 5,5T. Nun da ich in letzter Zeit eigentlich (so dachte ich) nicht mit einem LKW unterwegs war, wollte ich mich mal Informieren. Ich wurde doch etwas überrascht! :( :) So gilt ein Ferien-, Sonn- & Feiertags-, Samstagfahrverbot zwar schon ab 2,8T + Anhänger. bzw. AB 7,6T Fahrzeuggewicht. :( Aber nur bei gewerblicher Nutzung. :) Aber dafür gilt das auch für die Leerfahrt! :( Ist das Vahrzeug also aus steuerlichen Gründen auf die eigene Firma oder den Chef zugelassen, wird's gewerblich! :( Thema: LKW Überholverbot Hier gilt IMMER das ZUGELASSENE ZUG⁰gesamtgewicht! Ist dies ÜBER 3,5T gilt das LKW-Überholverbot!!! :( Das trifft bei uns ALLEN mit jedem Anhänger zu! :( Das hatte ich so nicht auf dem Schirm! :( Das gleiche ist mit Tempo 80 mit Anhänger! :) Hat ein Vahrzeug 3T ZULÄSSIGES Gesamtgewicht, dann darf NUR mit einem ANHÄNGER der 500Kg ZULÄSSIGES Gesamtgewicht hat, 100Km/h gefahren werden! :( Hat das Vahrzeug aber 3,5T zulässiges Gesamtgewicht (also alle Sprinter und Konsorten), ist mit Anhänger bei Tempo 80Km/h das Ende der Höchstgeschwindigkeit erreicht! :( Das 100er Schild kann also getrost vom Heck der Wohndose gekratzt werden! Wird es mit vielleicht noch einem LEICHTEN persönlichen "Aufschlag" genutzt, kann relativ schnell der Führerschein davon fliegen. :( Auch nicht zu verachten ist: Das Vahrzeug hat z.B. 3T zulässiges Gesamtgewicht. Die Wohndose hat 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Macht zusammen 5,5T, aber im Schein steht z.B.: 4,77T zulässiges ZUGgesamtgewicht . Dann ist der Zug der die einzelnen zugelassenen Gesamtgewichte (von Vahrzeug+Anhänger=3+2,5T=5,5T) ausnutzt hoffnungslos mit 730Kg überladen und darf SO nicht weiter fahren!!! :( Da ich diese Grenzen nie genutzt habe, hat sich mir diese Frage nie gestellt. Aber ich war jetzt doch etwas überrascht es so zu lesen. :( Ich bin auf die jetzt folgende Diskussion gespannt! :) :D Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Du unterliegst auch immer dem reinen LKW-Überholverbot (Schild 277) wenn Du mit Anhänger unterwegs bist!
Und bei gewerblicher Nutzung MUSS in Verbindung mit einem Anhänger auch ein digitaler Tacho verbaut sein. Sprich, Du benötigst eine Fahrerkarte...! Und jährlich zum TÜV! -:) Gruss Nico + Crew |
Hallo,
deswegen steht bei mir Kombilimousine im Schein und 100Km/h sind möglich mit 4,4t zGG, (Leergewicht V= 2,2to) und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Auch Durchfahrtsverbot 3,6to interessieren nicht. Gruß Emil |
Zitat:
So lese ich das. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Zitat:
Ähnlich ist es mit der zu fahrenden Höchstgeschwindigkeit von 80Km/h. So lese ich es zumindest. Eine andere Sache ist die in jedem Fall falsche Rechnung: 3050kg max. der V + 2,2T max. Zuglast = 5,25T Gesamtzuglast! Das ist ein fataler Irrtum! Es ist auch im Schein eine Höchstlast für das Zuggespann eingetragen. Die liegt um EINIGES NIEDRIGER wie die Summierung der Einzelgewichte. So ca. 4,77 - 4,94T beim 639. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
"Auch Durchfahrtsverbot 3,6to interessieren nicht."
Auch hier wäre ich sehr vorsichtig mit Anhänger. Egal ob das tatsächliche Gewicht oder zulässige Gesamtgewicht gemeint ist! Mit Wohndose reißt Du beides! Egal welche Intension dahinter steht (Krach oder Erschütterung, Traglast) es ist in jedem Fall verboten durch zu fahren. Sei den ein Zusatzschild erlaubt PKW mit Anhänger. Dann stehe ich davor und Du fährst erlaubt durch. Ich denke selbst ein Wohnmobil mit mehr als 3,5T darf nicht durch fahren. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Ich hab mir jetzt nicht alle vorgebracht Sachverhalte angeschaut, aber
Verkehrszeichen 277 gilt eben nicht für Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. D.h. ein V, der als PKW zugelassen ist, kann auch mit Anhänger und einem Zuggewicht über 3,5 t überholen. Siehe dazu: BayObLG v. 10.07.2000: Zum Überholverbot des Z. 277 (für Lkw) Das BayObLG (Beschluss vom 10.07.2000 - 1 ObOWi 302/00) hat entschieden: Ein Kraftfahrzeug, das im Fahrzeugschein als "Pkw geschlossen" bezeichnet ist, wird auch dann nicht zum Lkw, wenn es mit einem Anhänger betrieben wird. Deshalb bezieht sich das Überholverbot für Lkw nach StVO § 41 Abs 2 Nr 7 Zeichen 277 nicht auf ein solches Gespann, so dass Wohnwagengespanne innerhalb der ausgewiesenen Überholverbotsstrecke überholen dürfen. Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
Zitat:
Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
Zitat:
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Zitat:
Mein Gespann mit 5,7 t zulässigem Gesamtgewicht (V300 + Anhänger) darf unter den weiteren Voraussetzungen der o.g. Verordnung 100 km/h auf der Autobahn fahren. Für einen als LKW zugelassenen Sprinter oder V ist das natürlich etwas anderes... Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:12 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.