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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Wenn die DAIMLER AG mir in ihrem Verkaufsprospekt zusichert, dass ich in meinem Marco Polo +- 750Kg zuladen kann, sehe ich keine Notwendigkeit, dass ich bei zwei Personen + "etwas" Urlaubsgedöns im Vorfeld auf die Waage muss!
Ich ging nie davon aus, dass ich diese Grenze auch nur annährend erreichen würde! Und wenn sich dann im Nachgang herausstellt, dass es eine signifikante Abweichung der Zuladungskapazitäten zu meinen Ungunsten gibt, wird die DAIMLER AG mit mir ein seriöses Problem bekommen. Der Kauf des Fahrzeugs fand auf Basis einer weitgehend verbindlichen Angabe im Verkaufsprospekt statt! Und da steht, dass ich etwa 740Kg zuladen kann! Extrem abweichende von/bis Angaben im Fahrzeugschein und Ahnungslosigkeit bei meiner MB-Verkaufsniederlassung sind da wenig akzeptabel! Und der französische Behördenvertreter mit den klebrigen Händen hat mich davor bewahrt, dass ich auf einem Rastplatz bei Tours etwa 130Kg meines Eigentums hätte wegwerfen müssen! Fazit: 1.) Ich habe mir nichts vorzuwerfen! 2.) Dem Gendarm ist nichts vorzuwerfen! 3.) Die DAIMLER AG hat auf hohem Niveau geschludert! - ![]() Grüssle Nico |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Hallo,
zu 2) und wie ist das mit der Quittung, die hättest Du dann bei MB im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatz einreichen können ![]() ![]() ![]() Ich sehe schon kommen, dass Du die Damen und Herren bei Daimler, die dafür verantwortlich sind zum Frühstück in Deinem MP ![]()
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#3
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Nicht aufregen.
![]() Lest euch Prospekt und Fußnoten durch. Gruß Christian |
#4
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![]() Hab ich gemacht! Und nun...? - ![]() |
#5
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Am Ende ist immer der Fahrzeugführer verantwortlich für seine Ladung.
Das ist nicht nur im Güterkraftverkehr so. Versteh dieses ganze Rumgemecker mal garnicht. Die Schuld umherschieben iss ja wohl auch nich die hohe Kunst. ![]() ![]() ![]() ![]() |
#6
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Na ja,
ich weiß ja nicht, was Dein Auto an Sonderausstattung drin hat. Das wird zum Leergewicht addiert. So stehts drin. Ein paar Beispiele habe ich schon angeführt. Auch der Kleinkruscht wird noch was wiegen ( Standheizung-(en), Fernbedienungen, Scheinwerferwaschanlage mit Pümpchen, Kabeln, Düsen, zus. Airbags, Armlehnen, 2. Klima, Tresorfach, el. Klappspiegel, Teppich, Dusche, Comand, Lautsprecher usw. usf.) Das Prospektgewicht ist mit Null-Sonderausstattung. Ist ja auch nachvollziehbar, dass nicht jede Sonderausstattung extra mit Gewicht im Prospekt aufgeführt ist, zumal dann wieder Kabel, Leitungen, Schalterchen in Summe auch ein paar Kilo ergeben. Seems legit. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu VKlon für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Hallo,
Achtung - beim MP ist das mit der Sonderausstattung etwas anders. Standheizung, Dusche, Drehsitze und vieles mehr sind Serie, deshalb hat er ja auch ein höheres Leergewicht als die anderen Vau's.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#8
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Es ist aber nicht in Ordnung, wenn im Prospekt 740 kg Zuladung steht, aber im Kleingedruckten auf die Ausstattung hingewiesen wird. Das kann es wirklich nicht sein. Das könnte ein findiger Richter als Täuschung deuten. Ob daraus eine Wandlung oder Rückgabe zu erwirken ist....ich glaube fast nicht.
Und dennoch: Verantwortlich ist und bleibt der Fahrzeugführer. |
#9
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So, jetzt ich mal.
Es gibt in Deutschland /der EU für alles Regeln, Bestimmungen, usw. (es gab sogar mal Werte für die Krümmung einer Gurke glaub ich). Da wird man doch erwarten können das im Fahrzeugschein eines mindestens 50.000 Euro Fahrzeuges der richtige individuelle Lehrgewichtswert steht. Mal ganz davon abgesehen ist das zulässige Gesamtgewicht von 3050 Kg auch nur ein von irgend wem festgelegter Wert. Niemand kann mir erzählen das man eine Bus so bauen kann das er sicher 3300 kg Gesamtmasse verträgt. Ich kann den Ärger unseres Frankreich Urlaubers verstehen. Gruß dsz |
Folgender Benutzer sagt Danke zu dsz für den nützlichen Beitrag: | ||
#10
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![]() Zitat:
Zitat:
Warum ein MP das nicht darf??????????? Bestimmt wäre das Fahrwerk für die Meisten "zu robust". In jeden Fahrzeugschein das tatsächliche Gewicht einzutragen wäre viel zu umständlich/ aufwändig. Allerdings könnte man das Fahrzeug mit einem entsprechenden Aufkleber versehen denn ein COC-Papier(wird zum Teil auchz nur noch auf "Wunsch" ausgestellt) hat nicht Jeder zur Hand und schaut dort auch nicht rein.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
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