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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Die TÜV-Plakette von meinem Anhänger war damals gerade vier Monate alt!
- ![]() Der mängelfreie Report lag dem Gericht auch vor! LG Nico |
#2
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Bei einem anderen Richter hätte das Verfahren durchaus auch anders ausgehen können. Richter sind ungebunden, nicht von Weisungen abhängig und frei in ihrer Urteilsfindung. Es zeigt sich immer wieder, dass Richter aus einer Laune heraus eigentlich eindeutige Sachverhalte mit nachgewiesenen Verkehrsverstößen zu Gunsten des Betroffenen entscheiden. Welch Gründe das auch immer haben mag!? |
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#3
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#4
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Noch ein Gedanke:
Wenn Nico "auf ganzer Linie" freigesprochen wurde, trägt doch die Staatskasse (= Steuerzahler) die Verfahrenskosten, oder? Den anzeigenden Polizisten ("will meinen Ermessenspielraum nicht ausschöpfen....es trifft ja keinen Armen...") kostet das Ganze gar nichts, noch nicht einmal seine Anwesenheit im Gerichtssaal, weil bezahlte Arbeitszeit. Im Gegenteil: der kann sich heute Abend bei seiner Frau ausschimpfen, dass schon wieder mal so ein ***** Richter den Autofahrer hat laufen lassen!!! Der bekommt sogar noch Mitleid und Mitgefühl von seiner Frau dafür und wird sicherlich getröstet werden. Zeit, Geld , Nerven hat eigentlich nur der Nico blechen müssen für den ganzen Schmarren.
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#5
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![]() Das bedeutet in erster Linie, dass überschaubare vier Monate zuvor ein TÜV-Ingenieur klar festgestellt hat, dass die Bremse meines Anhängers ABSOLUT mängelfrei war!!! Und es wohl kaum möglich ist, dass in dieser kurzen Zeit mein selten genutzter Anhänger (nur zum Mopped-, oder SMART Transport) plötzlich über keine Bremswirkung mehr verfügen soll!!! Der übereifrige Behördenvertreter und Möchtegern-Spezialist für Auflaufbremsen ist ja nun eines Besseren belehrt worden! tschüss dann Nico |
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#6
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Es sollen schon mängelfrei geprüfte Pkw nicht mehr eigenständig vom Hof gekommen sein.
Mit frischen Winterreifen prüfen und Zuhause dann die abgefahrenen Sommerzeiten drauf,...
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#7
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Welchen Anlass hatte die Kontrolle? Was war seine Ermächtigungsgrundlage? Strafanzeige / Schlingerverhalten / Beschädigung / fehlende Prüfplakette?
Wenn davon nichts Objektives zutrifft, hatte er keine Ermessensspielraum! Wo war sein Kollege/in? War er alleine - dann kann er so wie so nichts machen, er braucht einen Amtszeugen. Er bewegt sich auf ganz dünnem Eis - der Richter hat nur bedingt Entscheidungfreiheit. Er ist an Fakten, Beweise und Gutachten (TÜV-Plakette/Teilegutachten/Betreibserlaubnis) gebunden - hier gibt es keine Indizien sondern Fakten. Er hätte nicht anders entscheiden können! Alles andere wäre Rechtsbeugung gewesen! ![]() |
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#8
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Fakten.....
![]() ich habe mal in Siegen vor ner Richterin gesessen. Wegen angeblich nicht angeschnallt. Mein Beifahrer war Zeuge das ich angeschnallt war. Aber das zählte nicht. Selbst eine Vorort Begutachtung wo die Richterin meinen damals Nissan 100NX begutachtete und meinte *nein so im Vorbeifahren könnte man das nicht richtig sehen* (die Beamten standen in einer Nebenstraße) wurde ich verurteilt... Seitdem habe ich den Glauben an den Rechtsstaat verloren... ![]() |
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#9
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![]() Der eigentliche Anlass der Kontrolle auf der Autobahn war eine Laserpistole-Geschwindigkeitsmessung! Ich wurde mit 102Km/h erfasst. Aber erst nachdem man mich "gestellt" hatte, wurde der ordnungsgemäße 100km/h Status meines Gespanns erkannt und bestätigt. Dann wurde weiter gesucht...! Und einer der beiden Beamten nahm dann meine Auflaufbremse auf's Korn...! - ![]() LG Nico |
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#10
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Mal ganz abgesehen davon wird der Prüfingenieur vom TÜV die Bremse auf einem Bremsenprüfstand getestet haben!
Ausserdem wird der nicht wie ein Streifenpolizist 1 mal im Monat eine Anhängerbremse anschauen! Die Grünen wissen immer alles besser meinen sie und wenn sie was finden wollen finden die irgendwas! ![]() |
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