Zitat:
Zitat von princeton1
Die TÜV-Plakette von meinem Anhänger war damals gerade vier Monate alt!
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Der mängelfreie Report lag dem Gericht auch vor!
LG
Nico
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Das bedeutet eigentlich nur, dass der Anhänger zum Zeitpunkt der Überprüfung mängelfrei gewesen ist bzw. kein Mangel gefunden wurde.
Bei einem anderen Richter hätte das Verfahren durchaus auch anders ausgehen können. Richter sind ungebunden, nicht von Weisungen abhängig und frei in ihrer Urteilsfindung. Es zeigt sich immer wieder, dass Richter aus einer Laune heraus eigentlich eindeutige Sachverhalte mit nachgewiesenen Verkehrsverstößen zu Gunsten des Betroffenen entscheiden. Welch Gründe das auch immer haben mag!?