Zitat:
Zitat von sternmarke
Bevor du da investierst solltest du dich mal unter dem Begriff EEG-Umlage fü Eigenstrom schlaulesen..
oder hier reinschauen : http://www.energieblog-niedersachsen...tromerzeugung/
So einfach mit dem Fingerzeigen ist es leider nicht mehr.. sonst würds ja jeder machen ;-)
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Zitat aus Deiner Quelle:
" Ausnahmen von der EEG-Umlagepflicht Die Zahlung der EEG-Umlage für Eigenstrom entfällt:
...
- wenn der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlos-sen ist (Inselbetrieb) oder,
- wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbaren Ener-gien versorgt (Grünstromliefervertrag) und für den Strom aus seiner Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine finanzielle Förderung (Einspeisevergütung) nach EEG in Anspruch nimmt, oder
- wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromer-zeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahme-jahres."
Dein "EEG-Pflicht-Szenario" trifft also für seine Idee in keinem Fall zu (bei mir auch nicht) - erstmal bis zum Jahr 2035..
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Gruß Reinhard
Geändert von drdisketti (12.08.2015 um 18:36 Uhr)
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