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#1
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Das wiederum wäre zu begrüßen da dann nicht lokaler Good-/Badwill ausschlaggebend für eine nationale Regelung sein kann.
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#2
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Na mal sehen, ich bin morgen beim Anwalt, mal sehen was der spricht.
Scheint in dem Falle wohl zu meinem Nachteil zu sein, dass es ein Allrad ist, dementsprechend steht im Schein Geländefahrzeug zur Güterbeförderung |
#3
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Ich habe kein Allrad und es steht auch drin Fahrzeug zur Güterbeförderung. Wie gesagt die Mühen sind es nicht wert. Die werden jetzt ihre Datenbanken checken und die restlichen raus fischen... Vater Staat braucht viel zusätzliches Geld... sehr viel...
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu blondie für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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so, der Anwalt wird mal den Einspruch einreichen - seiner Aussage zufolge werde da immer mal wieder "eine Sau durchs Dorf gejagt" in der Hoffnung dass die Leute das akzeptieren.
Interessanter Fakt am Rande: auf dem Steuerbescheid steht weiterhin LKW als Fahrzeugart |
#5
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#6
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heute kam der Steuerbescheid für den ersten Transporter aus unserer Flotte. Unseren 2012er DoKa mit 3Seitenkipper hats erwischt. Er wurde rückwirkend zum 01.01.18 als PKW eingestuft. Dann wird der Rest der Flotte sicher bald folgen, ich bin gespannt. Morgen geht der Wisch erst mal zum Anwalt.
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#7
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Hat denn schon jemand eine Rückmeldung bezüglich des Widerspruchs bekommen?
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