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#1
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so, der Anwalt wird mal den Einspruch einreichen - seiner Aussage zufolge werde da immer mal wieder "eine Sau durchs Dorf gejagt" in der Hoffnung dass die Leute das akzeptieren.
Interessanter Fakt am Rande: auf dem Steuerbescheid steht weiterhin LKW als Fahrzeugart |
#2
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![]() Zitat:
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#3
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heute kam der Steuerbescheid für den ersten Transporter aus unserer Flotte. Unseren 2012er DoKa mit 3Seitenkipper hats erwischt. Er wurde rückwirkend zum 01.01.18 als PKW eingestuft. Dann wird der Rest der Flotte sicher bald folgen, ich bin gespannt. Morgen geht der Wisch erst mal zum Anwalt.
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#4
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Hat denn schon jemand eine Rückmeldung bezüglich des Widerspruchs bekommen?
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#5
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Wann hast du denn abgegeben?
Mal schauen ob die den Fehlbetrag demnächst abbuchen. |
#6
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Habe Ende Dezember nach Erhalt der Rückwirkenden Steuererhöhung einen Einspruch eingelegt. Heute habe ich nun die Ladung zur Fahrzeugvorführung und Vermessung erhalten.
Habt Ihr tipps für mich.? Gibt es "Messregeln" für diesen Vorgang.? |
#7
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Keine Tipps kannst nur abwarten und Hinfahren.
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#8
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![]() Zitat:
Aus meinem vorhergehenden Beitrag. die Anzahl der Sitze die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen) das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein) Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster) Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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