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#11
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Betrifft auch nur die Mixto´s mit LKW Zulassung und Besteuertung. Thomas alias rouge1969 hat´s auch erwischt. Er will zwischen den Tagen mal beim Hauptzollamt vorsprechen. Ich drücke euch die Daumen.
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Wissen Ist Macht, Nix wissen macht nix, Ich hab ja Euch. MSG (mit saarländischem Gruß) Kaschdi |
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#12
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Jo mir haben sie auch ein netten Brief zukommen gelassen aber erst im November die 160€ Abbuchen und jetzt soll ich bis 29.1.19 den Rest nachbezahlen und das schöne daran ist das meiner nur mit 2 Sitzplätzen Eingetragen ist. Wie Stefan schon sagte rücke ich denen im Zollamt hier in SB mal wieder auf die Pelle im Neuen Jahr
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Schöne Grüße aus Illingen Thomas |
#13
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Jepp. Hier auch. 2012er mixto nun auch mit pkw Berechnung, rückwirkend ab diesem Jahr dabei.
Gibt's es bereits positiv beschiedene Einsprüche? Leider findet man nur negative Erfahrungsberichte. |
#14
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Ich zahle für meinen Mixto Extralang seit der Erstzulassung 2014 PKW Steuer. Habt ihr keine Chance...
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#15
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Wer nicht wagt der nicht gewinnt. Halte euch aber auf dem laufenden
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Schöne Grüße aus Illingen Thomas |
Folgender Benutzer sagt Danke zu rouge1969 für den nützlichen Beitrag: | ||
#16
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Ab 01.Sept. 2018 hat der Gesetzgeber die KFZ Steuer geändert.
Die Kfz-Steuer kann sich ab 01. September 2018 teils verfünffachen und somit deutlich teurer werden. Der Grund: Ab dann gilt für Neuzulassungen der weltweite Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) als Grundlage für den EU-Normverbrauch. Branchenexperten rechnen mit einem Kostenanstieg um durchschnittlich 50 Euro. Hier ein Link: https://www.smart-rechner.de/kfzsteu...euer.php#jump3 Das mit der LKW Steuer konnte ich noch nie so richtig verstehen. Die am meisten fahren, werden noch belohnt. Wohl ein Mengenrabatt.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#17
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![]() Zitat:
Moin das sehe ich genau so als ich meinen 2014 bekommen habe bin ich auch gegen die PKW-Besteuerung vorgegangen also Einspruch eingelegt etc kein Erfolg also statt 160€ dann eben 463€ jährlich Geändert von Transporter3.0CDI (26.12.2018 um 08:59 Uhr) |
#18
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Ich glaube nicht dass diese Begründung bei diesem Thema von Bedeutung ist.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#19
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![]() Also das war mein Kenntnisstand - LKW unter 7,5t alles fein, LKW unter 7,5t + Anhänger = Problem die Formulierung sowie impliziert den Anhänger, unabhängig vom zGG. Das heißt, wenn einer von der Rennleitung nen schlechten Tag hat, bist du Mode. Thema Widerspruch: gibt es da eventuell schon eine Mustervorlage? Immerhin bemerke ich ja, dass ich nicht der erste bin. Vor allem ist ja wichtig, auf welche Paragraphen man sich beziehen muss, damit das Hand und Fuß hat |
#20
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Mal beom ADAC nachgefragt, soweit man Mitglied ist?
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