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#6
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![]() Zitat:
Genau, das ist das Einzige, was passiert. Einen 2. Hagelschaden kannst Du dann natürlich nicht mehr abrechnen, weil ja die Instandsetzung des 1. Schaden unterblieben ist. Und solange Du keinen tiefergelegten V fährst, ist meistens eh nicht zu sehen......... . Selbst bei der Inzahlunggabe/Einwertung bei MB hatte keiner auf das Dach geschaut............... .
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
Stichworte |
Hagelschaden, Versicherung |
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