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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hast Du denn in Deiner TK/VK überhaupt einen Mietwagen in der Police ??
Das ist äußerst selten. Den müßte ja der Verursacher bezahlen, aber Petrus' eMail-Addy ist wohl schwer herauszufinden.
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Gruß Reinhard |
#2
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Hallo Jörg,
vielleicht habe ich Deine Frage nicht richtig verstanden. Ich hatte 2009 einen Hagelschaden auf dem Dach meines damaligen 115 CDI. Wurde von der Versicherung mit 2500 EUR eingewertet (viele, viel kleine Dellen)!! Habe alles so gelassen, weil ausserhalb des Sichtbereiches und mich über das Geld gefreut......... .
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#3
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Genau das möchte ich auch, nur ließt man viel über die Abrechnungsarten der Versicherer. Aus diesem Grund würde ich gerne vorher wissen was mir zusteht.
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#4
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Guten Morgen Horst, hast ja Recht. Aber beim zweiten Hagelschaden evtl. Probleme: Zitat: http://www.rp-online.de/leben/gesund...-aid-1.2633643 Ist aber vielleicht nicht so schlimm, dann sind nur mehr Beulen im Dach.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
Folgender Benutzer sagt Danke zu alexanderpeter für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Genau, das ist das Einzige, was passiert. Einen 2. Hagelschaden kannst Du dann natürlich nicht mehr abrechnen, weil ja die Instandsetzung des 1. Schaden unterblieben ist. Und solange Du keinen tiefergelegten V fährst, ist meistens eh nicht zu sehen......... . Selbst bei der Inzahlunggabe/Einwertung bei MB hatte keiner auf das Dach geschaut............... .
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#6
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Man sollte beachten, dass inzwischen die Gutachter an der unteren Grenze schätzen. Das wird jeder bestätigen, der anschließend den Schaden tatsächlich reparieren ließ. Bei mir war der Rechnungsendbetrag für meinen damaligen C-Kombi fast doppelt so hoch wie vom Gutachter erst einmal geschätzt. Die Versicherung mit dem Schild hat das auch anstandslos bezahlt. Nach dieser Erfahrung würde ich (auch im Zusammenhang mit einem zweiten Hagelschaden) immer reparieren lassen. Hagelunwetter werden schließlich immer häufiger. Wenn man dann 1500 € kassiert hat und dann verhaut es einem das Fahrzeug im nächsten Sommer so richtig
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#7
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Hallo zusammen,
so die Abrechnung läuft wie folgt: Reparaturkosten ohne MwSt - SB. - MwSt wird nicht erstattet, da nicht angefallen - Vahrzeugausfall wird nicht erstattet, da nicht angefallen - das Vzeug wird in ein Register eingetragen (www.informa-irfp.de) um Missbrauch durch mehrfach Regulierung bei VS-Wechsel zu unterbinden |
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#8
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Guten Morgen Jörg, nur eine Frage, bist Du Selbstständig? Nur wegen der MwSt. Bezügl. der MwSt. hat sich schon einiges geändert, wobei bei Privatpersonen das nicht nachvollziehbar ist. Hier vielleicht ein paar nützliche Info. : http://www.auto-unfall-hilfe.de/stad...l-mehrwert.htm
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#9
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Ich hab im Frühjahr bei der Hagelreparatur einige Parkdellen und auch ne Beilackierung mit bekommen. Ohne Gerede und Gezehdere beim Lackierer. |
#10
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Gute Frage, die werde ich zu klären haben...
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Stichworte |
Hagelschaden, Versicherung |
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