Hallo Stefan,
klar ist eine TÜV-Abnahme das best Mögliche für den Umbau.
"Richtig legal" wird das nur möglich sein, wenn es die Ausstattung ab Werk gibt, man sich diese als Ersatzteile holt und die Aut.LWR und die SRA nachrüstet.
Ebenfalls 100% legal möglich wäre ein in die Karosserie passender Scheinwerfereinsatz, welcher original ist - übrige Nachrüstung wie oben.
Unsere Lösung mit den Typprüfnummern eines un-umgebauten Scheinwerfers ist immer etwas grenzwertig, aber viel besser als der 638er Umbau mit lediglich anderen Leuchtmitteln in der ansonsten unveränderten (oder nur Klarglas-Optik-angepaßten) Scheinwerfereinheit. Die sind definitiv ein Ärgernis für den Gegenverkehr !
Immerhin ist mit dieser Lösung hier auch gleich die Forderung "Abblendlicht muß bei Fernlicht mitbrennen" erschlagen.
Ich schlage für Deine Idee vor, daß Du im Vorfeld einen TÜV-Prüfer Deines Vertrauens aufsuchst und Dein Anliegen schilderst.
Vielleicht gibt es auch eine Art Interessensgemeinschaft mit einer zu empfehlenden Prüfstelle in der Region und am liebsten einem konkreten Mitarbeiter dort.
Gruß Reinhard
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