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- die Leuchtweitenregulierung wird benötigt, wenn Du den Umbau "TÜV-en" möchtest. Benutzen bzw. fahren kannst Du auch mit der manuellen Regulierung. Das wäre also später nachholbar - selbst wenn Du die Umbauten nur kaufst und in den Keller legst.
Die Scheinwerferreinigungsanlage hast Du aber ? Die Teile für die automatische LWR für den 639er sind übrigens bei Daimler im Teilekatalog schon gelistet. Also wird das irgendwann mal bei der MOPF original kommen. Gruß Reinhard |
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#2
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![]() Zitat:
Hmm, den ersten Absatz versteh' ich nicht ganz. Ich dachte, TÜV-Abnahme ist für "Alltagsbetrieb" zwingend erforderlich... Scheinwerfer-Reinigungsanlage hab' ich vorsorglich beim Kauf mitbestellt. Ach Menno! Das Werbebild (Viano-Front) schaut schon sehr gut aus und der Preis ist mehr als verlockend.... Stefan |
#3
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Hallo Stefan,
klar ist eine TÜV-Abnahme das best Mögliche für den Umbau. "Richtig legal" wird das nur möglich sein, wenn es die Ausstattung ab Werk gibt, man sich diese als Ersatzteile holt und die Aut.LWR und die SRA nachrüstet. Ebenfalls 100% legal möglich wäre ein in die Karosserie passender Scheinwerfereinsatz, welcher original ist - übrige Nachrüstung wie oben. Unsere Lösung mit den Typprüfnummern eines un-umgebauten Scheinwerfers ist immer etwas grenzwertig, aber viel besser als der 638er Umbau mit lediglich anderen Leuchtmitteln in der ansonsten unveränderten (oder nur Klarglas-Optik-angepaßten) Scheinwerfereinheit. Die sind definitiv ein Ärgernis für den Gegenverkehr ! Immerhin ist mit dieser Lösung hier auch gleich die Forderung "Abblendlicht muß bei Fernlicht mitbrennen" erschlagen. Ich schlage für Deine Idee vor, daß Du im Vorfeld einen TÜV-Prüfer Deines Vertrauens aufsuchst und Dein Anliegen schilderst. Vielleicht gibt es auch eine Art Interessensgemeinschaft mit einer zu empfehlenden Prüfstelle in der Region und am liebsten einem konkreten Mitarbeiter dort. Gruß Reinhard |
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#4
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Hallo,
gehe ich recht in der Annahme, dass diejenigen, die bisher keine LWR und SRA haben auf diese im Rahmen der Umrüstung auf Bi-Xenon verzichten? Generell hätte ich Interesse, wenn mich jemand bei dem Umbau unterstützen könnte. Jetzt nennt mich ruhig Schattenparker oder Rechtsfahrer ![]() Daher folgende Frage: Habe ich richtig verstanden, dass in Verbindung mit LWR und SRA eine Abnahme durch den TÜV möglich sein sollte? Wenn ja, wie aufwendig bzw. kostspielig ist die Nachrüstung von LWR und SRA bzw. ist die Nachrüstung von beidem überhaupt mit vertretbarem Aufwand möglich (im Besonderen LWR)? Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung. VG Markus |
#5
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![]() Zitat:
Mfg, Marc |
#6
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Leute, was ist los?
![]() Noch ![]() Wir werden doch wohl ein handvoll Interessierte zusammenbringen können!?! Ansonsten muss ich zwei Sätze nehmen und mir damit bei eBay eine goldene Nase verdienen. ![]() |
#7
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Hmm, die notwendige automatische Leuchtweitenregulierung könnte ich auch selbst/intern nachrüsten.
Bleibt noch der Scheinwerferwechsel. Wenn mir jemand beim Einbau (Relais, etc.) hilft und das Ganze ohne Probleme vom TÜV/etc. eingetragen wird, wäre ich dabei. Alles andere (ohne TÜV...!) ist für mich uninteressant. Kann man den Umbau (Scheinwerferversand, etc.) auch terminlich schieben, d.h. Umbau im September/Oktober? Stefan |
#8
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![]() Zitat:
ich hätte Interesse an Bi-Xenon für meinen W639, bin aber leider (noch) kein Schrauber, der das mal so selbst lösen kann ![]() Wie steht es also um die Nachrüstung von LWR und SRA (siehe oben)? Strebe auf alle Fälle eine "eintragungsfähige" Lösung an... Wäre klasse, wenn mir bzgl. LWR und SRA jemand weiterhelfen kann. VG Markus |
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