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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
![]() Völlig korrekt! Deswegen war es ja auch erstmal ein Verdachtsfall. Wer aber in Begleitung von Frau + Kind am Steuer zur Pulle greift, hat ein geistiges Problem! Die Frau im Übrigen aber auch... Im Zuge meines Anrufs am nächsten Tag bei der Wache teilte mir der Beamte am Telefon mit, dass eine Messung 10min früher den kritischen Grenzwert erreicht hätte. - ![]() Gruss Nico + Crew |
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#2
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Oder 10 Minuten später überschritten. Der Kollege sollte sich mal mit der Thematik "Anflutung" bzw. "Abflutung" beschäftigen. Wenn ich den zeitlichen Ablauf recht in Erinnerung habe, dann lag das Trinkende (Bier im Auto) nicht weit vor der Kontrolle. Nach meiner laienhaften Einschätzung dürfte der Fahrer noch in der Anflutungsphase gewesen sein und das bedeutet, dass der Atemalkoholwert und damit die Blutalkoholkonzentration noch ansteigend gewesen sein düfte. Mit diesem Wissen und dem Vortestergebnis (müssten dann ja 0,48‰ gewesen sein) würde dann eigentlich eine Atemalkoholüberprüfung mit einem beweiskräftigen Messgerät erfolgen und das geht dann nur auf der Dienststelle. Weiterhin sollte sich der auskunftsfreudige Kollege mal mit den Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze beschäftigen. |
#3
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Werter Amtsmann Purple,
vielleicht solltest Du mit Deiner unermesslichen Weitsicht in die Abteilung "Interne Ermittlungen" wechseln...! Du wärst da mit Sicherheit eine echte Bereicherung...! - ![]() ![]() - ![]() Gruss Nico + Crew |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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...aber auch keine Geschichtenerzähler
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#5
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Der „Schaumschläger“ vor dem Herrn hat mal wieder was „überflüssiges“ zu erzählen! Solche Blockwarte wie dich gab es schon einmal. Aber am dümmsten empfinde ich, dass du dich über etwas aufregst und jemanden „anschwärzt“ und dich selbst selbst mit einer Harley Davidson im öffentlichen Straßenverkehr bewegst, bei der die Betriebserlaubnis wegen entfernten Kats und SE 255 Nockenwellen erloschen ist. Du weißt... das Internet vergisst nichts!
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#6
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Ich vermute + hoffe, dass die erfolgte Gefährderansprache durch die Beamten, die auf die Initiative meines „Anschwärzens“ basierte, die Lebenserwartung des kleinen Mädchens etwas erhöhen wird...! Aber dumme, ignorante und verantwortungslose Typen werden das wohl leider nicht verstehen Können... ![]() Geändert von princeton1 (01.04.2021 um 06:51 Uhr) |
#7
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Jungs, mäßigt euch im Ton!
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#8
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Ich halte es auch für ein Gerücht, das man ein fach bei der Polizei deswegen anrufen darf und einfach darüber Auskunft bekommt. Der ganze Thread ist einfach nur peinlich.
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#9
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![]() Werter Fat-Biker, nur weil es Deine überschaubare Vorstellungskraft übersteigt + Du nicht weißt was man als verantwortungsvoller Staatsbürger darf, muss Dir das nun wirklich nicht peinlich sein...! - ![]() Gruss Nico + Crew |
#10
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Meine überschaubare Vorstellungskraft reicht aber aus, um zu wissen, dass dir die Polizei darüber gar keine Auskunft geben darf, denn du bist ja kein Betroffener und selbst dann nicht.
Geändert von Fatbiker (01.04.2021 um 09:55 Uhr) |
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