V-Club Forum

Zurück   V-Club Forum > Allgemeines > Wohnwagen und Camping

Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne.

Forenübersicht
1. Mercedes V Club Deutschland.e.V.
Der Mercedes V Club (e.V.)
Mitglied beim V-Club (e.V.) werden
V-FAQ (in Arbeit)
Die V-Technik
Das Archiv des alten V-Klasse Forums
V wie Veranstaltungskalender
Die Mitglieder und V Fahrer Karte
VClub Forum Fotoalbum
Presseberichte über Vans und uns
Forums News
Fragen & Anregungen zum Forum
Fragen & Anregungen V-Club Seite
Neues auf der V-Club Webseite
Wartung und Reparaturen
Werkzeug Verleih / Werkzeug Markt
Kosten
Klima und Lüftung
ENR
Zuheizer und Standheizung
Motor / Zylinderkopf
Fahrwerk / Räder und Reifen
Getriebe
Bremsen
Reparaturanleitungen
Alles Andere
E-Technik
Navigation
•• MBUX - Mercedes Benz User Experience
•• Festeinbauten & Werksgeräte
•• Portable und sonstige Navigationssysteme
Multimedia und Car Hifi
•• Headunit
•• Lautsprecher & Subwoofer
•• Endstufen
•• Verkabelung
•• TFT / Bildschirme
•• Custom Lösungen
Mobiles Internet, WLAN und TV
Batterien, Akkus, Autarkie
Elektrik Allgemein
Motoren W638, W639, W447, W906, W907
OM654 - 220d, 250d, 300d
OM651 - 220d, 250d
OM642 - 3.0 CDI
OM611 + OM646 - 200+220 CDI
M112E + M272 - 3,0 / 3,2 / 3,5 Benziner
M111E - 200/230 (113/114) Benziner
280 - V6 Benziner (W638)
OM601 - 230 TD (110D&108D)
Elelektroantrieb EQV/eVito
Tuning und Umbauten
Innenraum
Karosserie / Aussen
Motor / Chip
TÜV, Gutachten und Genehmigungen
PÖL / GAS und alternativ Kraftstoffe
Felgen / Reifen / Fahrwerk
für den W447
•• Felgen W447
•• Fahrwerk W447
•• Reifen W447
für den W639
•• Felgen W639
•• Fahrwerk W639
•• Reifen W639
für den W638
•• Felgen W638
•• Fahrwerk W638
•• Reifen W638
für den Sprinter 906/VS30 (907/910)
•• Felgen Sprinter
•• Reifen Sprinter
Marco Polo & Jules Verne
Allgemeines
Zubehör
Innenraum
Andere Camper und Campingausbauten
Campingfahrzeuge auf Sprinter Basis
Reiseberichte
Campingplätze / Stellplätze
Reise Fotoalbum
Offroad - 4x4 und 4matic
Allgemeines
Offroad Umbauten
Fahrwerktechnik und Reifen
Offroad Reiseberichte
Erfahrungsberichte
Zubehör
Werkstätten
Selbst-Schrauberwerkstätten
Mercedes Händler
Tuner
Waschstraßen
Ersatzteile
Reise-Straßenberichte
E-Motor und Antriebsbatterie
Allgemeines
Literatur, Software und Modelle
Stammtische des Mercedes V Club
Treffen und Veranstaltungen
Neue Mitglieder im Forum
Quatschen Fun und Spaß
Wohnwagen und Camping
Alles andere
News der Mercedes-Benz AG
Kaufen und Verkaufen
ebay / kleinanzeigen.de Verkäufe
Kleinanzeigen
Werbung
Direkte Auktionen zum V bei EBAY
Transporte anbieten
Transporte suchen

Onlineuser
'Wer ist online' anzeigen Benutzer: 1
Gäste: 573
Gesamt: 574
Team: 0
Team:  
Benutzer:  Josephsof
Freunde anzeigen

Kalender
Juli 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
> 30 1 2 3 4 5 6
> 7 8 9 10 11 12 13
> 14 15 16 17 18 19 20
> 21 22 23 24 25 26 27
> 28 29 30 31 1 2 3

Statistik
Themen: 34056
Beiträge: 360818
Benutzer: 886
Links: 31
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer: Josephsof
Mit 7.989 Benutzern waren die meisten Benutzer gleichzeitig online (25.02.2025 um 03:38).
Neue Benutzer:
Heute
- Josephsof
Gestern
- Kirche1980
Gestern
- Shrauneog
Gestern
- Jens
19.07.2025
- Maditha
17.06.2025
- VCT_Beamou
14.07.2025
- MP-Freund
14.07.2025
- Nany1970
11.07.2025
- virtuoz

Heute hat keiner Geburtstag.

Letzte Links
Keine Einträge


Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.09.2020, 23:32
milka
Gast
 
milka´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Danke für die Ausführungen. Nach so einem "Beweis" habe ich gesucht.
Halten wir fest:
1.) ob ein Fahrzeug ein LKW ist oder nicht steht unter "J" in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dabei steht "Mx" für ein Kraftfahrzeug zur Beförderung von Personen. Die Ziffer hinter "M" steht für die Gesamtmasse (1=bis 3,5T max.9 Pers.; 2=bis 5T über 9 Pers. ; 3=über 5T über 9 Pers.). "Nx" steht für Kraftfahrzeug zu Güterbeförderung. Die Zahl hinter "N" gibt auch hier die verschiedenen Gewichtstypklassen an, z.B. "N1" = bis 3,5T. "N3G" ist ein Geländefahrzeug (ist das auch ein SUV?).
2.) Nach deinen Angaben bezieht sich das alles immer nur auf das in der zugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannte Fahrzeug. Nicht auf den Anhänger. Der ist nur mit den im Gesetz festgelegten Maxima betroffen. Das heißt ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit max. 3,5T ("M1") darf lt. Gesetz max. 3,5T anhängen. Ein Fahrzeug zur Beförderung von Gütern bis 3,5T ("N1") darf lt. Gesetz unter Umständen (Bremsanlage) das 1,5 Fache von 3,5T anhängen. Das ähnliche gilt auch für Geländewagen. Bei den in den gesetzlichen Angaben von 3,5T bzw. dem 1,5fachen (5,25T) sind aber noch die technischen zulässigen Gewichte vom Zugfahrzeug wie: Zulässiges Gesamtgewicht des Kraft-Fz, Anhängelasten bzw. Zuggesamtgewichte zu beachten.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.09.2020, 00:23
Benutzerbild von K-1
K-1 K-1 ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 26.06.2011
Ort: Kreis Aurich
Vahrzeug: Kia Sorento
Baujahr: 4/2023
Motor: Diesel 193 PS
K-1´s Fotoalbum
Beiträge: 300

Norden -[Deutschland]- NOR Norden -[Deutschland]- RC * *
Standard

Zitat:
Zitat von milka Beitrag anzeigen
....Das heißt ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit max. 3,5T ("M1") darf lt. Gesetz max. 3,5T anhängen. Ein Fahrzeug zur Beförderung von Gütern bis 3,5T ("N1") darf lt. Gesetz unter Umständen (Bremsanlage) das 1,5 Fache von 3,5T anhängen. Das ähnliche gilt auch für Geländewagen. Bei den in den gesetzlichen Angaben von 3,5T bzw. dem 1,5fachen (5,25T) sind aber noch die technischen zulässigen Gewichte vom Zugfahrzeug wie: Zulässiges Gesamtgewicht des Kraft-Fz, Anhängelasten bzw. Zuggesamtgewichte zu beachten.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Nein, ein PKW als "Geländewagen" darf keine Anhängelast > als 3.5 t ziehen. Das 1,5 fache bezieht sich auf das zul. Gesamtgewicht des PKW.

Beispiel: ein PKW Geländewagen hat ein zgG von 2500 kg. unter günstigsten Bedingungen hätte er eine Zuglast von 3750 kg (2500 x 1.5). Die Zuglast ist aber bei PKW (incl. Geländewagen) auf 3500 kg begrenzt. Der Anhänger selbst darf ein höheres zgG haben, fahren darf man damit nur wenn er nicht schwerer als 3500 kg ist.
__________________
Gruß Charly

Mit Zitat antworten
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu K-1 für den nützlichen Beitrag:
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:17 Uhr.


(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.