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#1
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Nur diese "Vertreter" sind der Grund warum die Dieselsteuer deutlich niedriger als die Benzinsteuer ist. Die Gewerbetreibenden fahren nahezu ausnahmslos mit Diesel und die Lkw verbrauchen große Mengen davon.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() Geändert von v-dulli (15.02.2019 um 20:09 Uhr) |
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#2
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Wobei ja in diesem Fall hier der Diesel oder Benzin Faktor keine Rolle spielt. Wer ein benziner fährt mit einer Lkw Zulassung und mehr als 2 sitzmöglichkeiten ist ja auch betroffen.
Meiner Meinung nach liegt die Sauerei an dieser halbherzigen politischen Arbeit. Defacto ist es eine offene steuerschröpfung. Ginge es ernsthaft darum irgendwelche Lücken zu schließen, hätte man doch bereits die zulassungskriterien sauber festlegen können. Somit weiß ich verlässlich was das Fahrzeug kostet. Und nicht das, wie geschehen, nun auf einmal alles anders ist. Und diese schlechte politische Arbeit zieht sich wie ein roter Faden. Keine Vision, keine langfristige Lenkung, keine Verlässlichkeit. Steuern, Diesel, Kitas, wohnen, arbeiten, Rente, Krankenkasse, Asyl, Energie... Alles nur noch... wo war der brechsmily.? ...sorry musste raus. |
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#3
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Bin ich eigentlich der einzige hier der den Titel vom Thread verkehrt findet?
Denn letzten Endes hat es keine Steuererhöhung gegeben, die Regeln sind nach wie vor die gleichen, nur dass jetzt genauer hingesehen, kontrolliert und sogar einzelne Fahrzeuge gemessen werden ob die Kriterien für den LKW-Steuersatz zutreffen oder nicht. Dabei stellt man mitunter dann halt fest, dass beim ein oder anderen Fahrzeug die Vorraussetzungen für den LKW-Steuersatz halt nicht zutreffen. Pech gehabt, oder besser Glück gehabt, dass man vorher kostengünstiger gefahren ist als man eigentlich durfte. Die Regeln haben sich nicht geändert, es wird jetzt nur auch kontrolliert. Auf deutsche Art und Weise (also chaotisch) halt. |
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#4
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Natürlich haben sich die Regeln geändert. Man hatte das Steuergesetz geändert. Und das wird jetzt konsequent durch gezogen.
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#5
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Welches Steuergesetz meinst Du denn? Das, welches dafür sorgte, dass jetzt der Zoll sich um die Steuereintreibung kümmert? Bezüglich der Vorraussetzungen wann ein PKW als LKW versteuert werden kann (Anzahl Sitzplätze, Verhältnis Sitzfläche zu Ladefläche) hat es m.W.n. keine Änderung gegeben, es wird jetzt einfach nur strenger geprüft als vorher. Hast Du eine Quelle für eine entsprechende Änderung in diesen Vorgaben? |
#6
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...da liest man mal ein paar Tage nicht mit...
sehr interessant die letzten paar Seiten! Ich habe 2017 meinen Bescheid dazu bekommen, widersprochen & nach Ablehnung beim zuständigen Finanzgericht Klage dazu eingereicht. In zwei Wochen wird mündlich verhandelt. (Mixto, lang, 6P) Meine 2 Klagepunkte: a) ist es nun ein ein LKW oder ein PKW (nach allem was ich inzwischen gelesen habe weiß ich wie die Sache ausgeht...) b) die Art der Änderung: pauschalisiert, und insbes. die rückwirkenden Erhöhung. Wenn mir jemand noch belastbares Material liefern kann, insbesondere von den erfolgreichen Widersprüchen.. -> bitte PN. |
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#7
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Da bin ich auf das Urteil gespannt. Schön, wenn Du weiter berichten würdest.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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