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| Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#3
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Ne, bisher war die Regelung, dass ein Zugfahrzeug mit LKW-Status (Bsp. Vito oder Pick-Up) an Sonn- und Feiertagen nur „Sportgeräte“ oder ein Pferd auf einem Anhänger transportieren durften.
Seit letzten Oktober soll sich da irgendetwas geändert haben...?! - ![]() Gruss Nico |
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