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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#6
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Mit Sicherheit nicht!
Soweit mit bekannt ist, können Gewerbetreibende Ausnahmegenehmigungen beantragen und munter auch an WE Gewerbe treiben. Die Genehmigungen werden vom Landrat des Firmensitzes ausgeteilt. In Zeiten klammer Kassen ein willkommenes Zubrot. Jede Menge LKW am WE zeigen den Erfolg dieses Geschäftsmodells. ZB: BW Zitat: Bitte geben Sie in das Suchfeld die PLZ oder den Namen z.B. Ihres Hauptwohnsitzes, Betriebssitzes oder Ortes der Niederlassung ein. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen. https://www.service-bw.de/web/guest/..._rq=ravensburg LH
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Möge der Saft mit euch sein ![]() LH |
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