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Zitat von kevchen
... Jetzt muss ich dazusagen, dass ich den Anhänger eher aus Gefälligkeit mitgenommen habe. Ich habe den nicht gebraucht, es war auch nichts von meinen Sachen auf dem Anhänger. Es ging einfach nur darum, dass man gemeinsam fährt um sich die Benzinkosten zu sparen. ....
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wenn es so ist, denke ich, dass Du bei einer Zivilklage wegen Schadenersatz nicht die schlechtesten Karten hast.
Du, als Fahrer hast das Eigentum eines Anderen Beschädigt. Dafür ist dem Grunde nach Deine KFZ-Haftpflicht zuständig. Die kann sich m.E. nur davor drücken. wenn Du Dir den Anhänger -in Deinem Interesse- geliehen hättest oder wenn Du grob Fahrlässig gehandelt hättest.
Sollte sich Deine Haftpflicht daraus winden können, kann ich mir vorstellen, dass Du nur dann zahlen musst, wenn man Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.
Ich an Deiner Stelle würde freiwillig nichts zahlen (die Freundschaft ist ja wohl sowieso vorbei).
Wenn schärfere Geschütze aufgefahren werden (Mahnbescheid, Zivilklage) solltest Du einen Anwalt einschalten. Eventuell vorher beraten lassen ohne ein Mandat zu erteilen. Eine Rechtschutzversicherung wäre hilfreich.
Du solltest den Fall aber (noch) eindringlich mit Deiner Haftpflicht besprechen und dabei deutlich machen, dass Du den Anhänger nur mitgenommen hast um Deinem Freund einen Gefallen zu tun.