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#1
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Ich verstehe nicht was die ganze Sache mit vermieten oder verleihen zu tun hat. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir im Auto, ich fuhr, weil mein Auto nur auf mich und meine Frau versichert ist. Mein Fahrzeug hat den Anhänger gegen die Leitplanke gezogen, dadurch wurde er beschädigt. Ich denke auch das es ein Kfz-Haftpflichtschaden ist. Meine VK ist für den Viano, das ist klar. Der Gutachter war gestern da und hat mir heute eine Summe von ca. 13000€ genannt. Eindeutig Reparaturschaden ...
Ich verstehe nur nicht, warum der Schaden am Anhänger nicht reguliert werden sollte. |
#2
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Guten Abend, versuche es mal zu erklären. Vermieten und Verleihen: Beim Mieten eines Hängers kannst Du eine VK Schutz mit ordern. Der kostet dann aber Geld. Das Kann, muss aber auch nicht sein. Bei manchen Vermietern von Hängern ist eine VK mit gewissen SB dabei. Viellecht. Mit der VK tust Du Dich nur gegen eine eigene Dummheit versichern, also wenn Du selbst schuldhaft den Hänger auf den Buckel schmeist. Beim Ausleihen von einem Freund, ob der jetzt neben Dir sitzt oder nicht, wenn er für den Hänger eine VK Versicherung hat ist da alles klar. Dann zahlt auch die VK. Hat er aber die nicht, ist der Hänger Dir. Also werden die Kosten Dir angehangen. Wenn der Eigner des Hänger keine VK hat und verursacht auch selbst einen Unfall, in dem er den Hänger in die Leitplanken setzt, zahlt er seine Reparatur selbst. Da kommt sonst keine Versicherung auf. Die VK ist eigentlich nur für die eigene Dummheit zuständig. Anderst mag es anderst aussehen, wenn ein dritter den Unfall verursacht. Dann ist der für alles haftbar. Oder der Hänger verusacht Schäden bei anderen. Dann kommt die Haftpflicht zum tragen. Daher ist es immer so eine Sache, wenn man von einem Freund einen Hänger ausleiht, der aber nicht VK versichert ist. Haben auch meine Vorschreiber schon geschrieben. Ich will Dir ja keine Angst machen, ich glaube da must Du Dich mit Deinem Freund irgendwie einigen. Noch was anderes, wie kam es eigentlich zu diesem Unfall? Warst Du da alleinig schuld dran? Wenn, warum?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#3
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Morgens gegen 6.00, Sonnenaufgang, Fahrtrichtung Osten, geblendet, dumm gelaufen. Das nächste Auto hat einen Spurhalteassistenten. Auf Schild oben stand Abfahrt, Navi hat auch gesagt jetzt abfahren, nicht wirklich was gesehen rums Leitplanke, war zu früh dran, die Abfahrt war 20m später.
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#4
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Das ist natürlich Pech. Spurhalteassistent, ob der die Situation gemeistert hätte, bei einem Abstand von 20 meter? Na ja, müste man ausprobieren. Da bist aber schon vorzeitig auf den Standstreifen gefahren? Oder war die Autobahn da eng? Die Abfahrt beginnt doch allgemein mit dem Ende des Standstreifen. Gibt auch ausnahmen. Man sollte sich halt auch nicht immer auf das Navi verlassen. Dann ist man oft verlassen. Das sagt mir aber jetzt, dass kein anderer am Unfall schuld war. Wenn da keine VK Versicherung für den Hänger da ist, must Du Dich mit Deinem Freund einigen. Der Gutachter hat einen Schaden von 13.000 € festgestellt. Was war das denn für ein Hänger? Der muss aber teuer gewesen sein. Wenn der Gutachter die Reparatur auf 13000 € geschätzt hat. Das könnte ja ein wirtschaftlicher Totalschaden sein? Aber auf den Spurhalteassistent zurück zu kommen, gehe ich mal davon aus, dass Dein nächster eine V-Klasse wird.
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#5
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Peter der Vau hat 13tsd Schaden....
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#6
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Aso übrigens die kommen ganz schnell zusammen ...nämlich einmal Seitenwand tauschen lackieren und bissl Kleinkram...hab Gutachten dafür jup
Gruß Holger |
#7
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![]() Ups, Holger hast ja recht, hatte ich überlesen, dass der V auch einen Schaden hat. Bin beim Schaden des Hänger ausgegangen. Kann ja auch sein, dass die Schadenssumme V und Hänger sind. Das kann ich nicht so rauslesen.
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#8
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Du bei Blanke ist die Summe nur der Vau meinen hatte einer von vorne bis hinten links vergewaltigt ...waren satte 12500€ Schaden ...deswegen fährt er nun nen V6 in weiß mit Spassfaktor und nun ohne Heckblechklappe ...nun mit Fenster drin grins
Gruß Holger |
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#9
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„Es ist alles Theorie, bis die Endabrechnung geschrieben ist.“ Eine Versicherung zahlt nie gerne. Am liebsten haben sie Ihr „Gegenüber“ auch in Dumm. Dann darf man einfach davon ausgehen, das die Angestellten, die es Bearbeiten, nur ihren Job machen. Der unterliegt einem Protokoll und ihren Job machen sie schlecht, wenn sie die Stellen nicht finden, wo sie nix Zahlen brauchen! Eine PKW-VK ist eins. Eine Anhängerversicherung das andere. Man kann es als Zug sehen, muss man aber nicht! Also als eine Einheit, oder, Fahrzeug mit Anhang. Wer saß hinterm Steuer? Wenn dein Freund neben dir Besoffen gesessen hätte, hätte er nicht den Führerschein abgenommen bekommen nur weil sein Anhänger hinter deinem war und du der Fahrer. Wieso soll das also eine Rolle spielen, wenn du hinterm Steuer warst! Die Versicherung geht nach der Police. Steht da was von Anhang, der eventuell mal mitgeführt wird? Nein, also bezieht sie sich auf das PKW -PUNKT- Spinnen wir die Nummer weiter!: Die Anhängerversicherung würde Dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen können! Was könnte denen alles einfallen wenn der Anhänger den eigentlichen Fremdschaden Endschuld wäre! Du bist der „Böse“ Fahrer, der es Eingeleitet hat, dass Unglück! Es gibt Dinge wo man sich ungern im Vorfeld den Kopf drum macht, da schließe ich mich nicht bei aus. Man darf sich aber auch Geschlagen geben. (Ein Riesenvorteil in eurem Fall, kein Personenschaden und´s Blech lässt sich mehr oder weniger Ersetzen.) Die Versicherungen gehen auch eine generelle Taktik: Entweder haben sie einen bevor man in der Beweispflicht ist, oder sie packen einen, sobald man in der Beweißpflicht ist. Sie möchten eine „Sache“ schnell vom Tisch. Ist dem nicht so weil sich wer „Ziert“, dann spielen sie auf Zeit die sie in der Regel haben. Der Normalo hat sie in der Regel nicht! (Ein entscheidender Punkt: Wenn der Bearbeiter seinen Job wechselt/aufgibt/verliert, dann übernimmt ein Anderer seine Aufgaben. Wenn du Stirbst, wird kein „Erbe“ automatisch deinen Platz einnehmen.) Also, zähle alle „Theoretische“ Fakten beinander und Entscheide! Du hast einen V, vermutlich in ein paar Tagen Repariert, aber am Schluss, einen „Unfallwagen“. Also dein Schaden, was übrig bleibt! Dein „Kumpel“ (hatte) einen umgestrickten Wohnwagen als Mopitransporter, den er nicht Fahren konnte/durfte. Er braucht also Dich, oder einen anderen um Ihn legal zu bewegen wenn ich das richtig gelesen habe. Will er 100 %igen Ersatz von dir für deine Gutmütigkeit! Das wäre genauso Verwerflich, wenn du meinen würdest, du brächtest dich mit Nichts an seinem Schaden zu beteiligen! Löse diese Aufgabe und ziehe deine Erfahrung für die Zukunft daraus. MfG Klaus |
#10
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Die Vollkasko von Deinem Auto zahlt dein Schaden am PKW. Der Hänger hat keine Vollkasko also musst Du dafür aufkommen. Und der Schaden an der Leitplanke zahlt zu 50 % die Haftpflicht des PKW und zu 50 % die Haftpflicht des Hängers. Im Protokoll steht Du als Fahrzeugführer und Dein PKW. Ob der Besitzer des Hängers neben Dir saß oder in Afrika war ist uninteressant. So um Dir mal den Schweiß ins Gesicht zu treiben wenn es ganz dumm läuft ich weiß ja nicht wieviel m Leitplanke instand gesetzt werden muss. Die Hälfte der Gesamtkosten wird sich der Sachbearbeiter der Anhängerhaftpflicht von Deinem Kumpel wiederholen, den die bekommen zwangsläufig auch das Polizeiprotokoll in die Hände wo Du als Fahrzeugführer drin stehst. Erkundige Dich mal was die Reparaturkosten der Leitplanke betragen, wenn Du auf der AB eine Doppelleitplanke erwischt hast sind da schnell mal 3000 € pro 4m fällig. Geändert von Mopeto (16.06.2016 um 07:27 Uhr) |
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