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#1
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Da ist ja das magische Quadrat. Irgendwas fehlt immer um die Ecken zu schließen. Mir fällt da nur noch die Möglichkeit ein, Jemanden zu kennen, der eine rote Händlernummer hat.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
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#2
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Hai,
schaust Du mal auf diese Seite: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQ...faq_liste.html Das Fahren mit Kurzzeitkennzeichen ist unter den dort definierten Bedingungen möglich (soll heißen, dass Du unter diesen Bedingungen ein Kurzzeitkenneichen beantragen kannst und auch bekommen wirst). Wenn es dann doch ein wenig weiter gehen sollte: Wer sollte das kontrollieren? Die Pol kann ja nicht jedes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen anhalten und prüfen, ob die HU noch gültig ist. |
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#3
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Wenn ich die Aussage der Seite richtig verstehe bedeutet:
- Zitat - Mein Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung. Kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen? Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. - Zitat Ende - Verstehe ich das richtig, dass ich mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Reutlingen damit vom Kaufort die 100km offiziell nach Reutlingen fahren um hier dann einen TÜV-Termin zu bekommen? Gruß Konrad |
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| Stichworte |
| Gebrauchtwagenkauf, Kurzzeitkennteichen, Reparatur, TÜV |
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