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The mad Recycler 28.09.2015 21:34

Dringende Frage zu TÜV, Gebrauchtwagenkauf und Kurzzeit-Kennzeichen
 
ich habe vor einen Kleinwagen für meine Tochter zu kaufen.
nachdem ich ein vielversprechendes Angebot im Internet gefunden habe, ergibt sich aber folgendes Problem:

- Der TÜV läuft diesen Monat ab
- für eine erfolgreiche TÜV-Prüfung müssen kleine Reparaturen gemacht werden (ABS-Sensor, neue Reifen und Leuchtweitenregulierung)
Prinzipiell sollte das kein Problem sein, aber der Besitzer will das Fahrzeug aus versicherungstechnischen Gründen am 1.10. abmelden.
Für ein Kurzzeitkennzeichen muss der TÜV jedoch aktuell sein, was aber erst nach der Heimfahrt (ca 100km) und erfolgreicher Reparatur möglich ist.

Hat jemand eine Idee, wie ich das Fahrzeug legal heim bekomme?
Ein KFZ-Anhänger mit Zugfahrzeug steht leider nicht zur Verfügung.


Gruß Konrad

mbvk 28.09.2015 21:49

Da ist ja das magische Quadrat. Irgendwas fehlt immer um die Ecken zu schließen. Mir fällt da nur noch die Möglichkeit ein, Jemanden zu kennen, der eine rote Händlernummer hat.

purple 28.09.2015 22:17

Hai,

schaust Du mal auf diese Seite:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQ...faq_liste.html

Das Fahren mit Kurzzeitkennzeichen ist unter den dort definierten Bedingungen möglich (soll heißen, dass Du unter diesen Bedingungen ein Kurzzeitkenneichen beantragen kannst und auch bekommen wirst). Wenn es dann doch ein wenig weiter gehen sollte: Wer sollte das kontrollieren? Die Pol kann ja nicht jedes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen anhalten und prüfen, ob die HU noch gültig ist.

The mad Recycler 28.09.2015 22:32

Wenn ich die Aussage der Seite richtig verstehe bedeutet:

- Zitat -

Mein Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung. Kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat.

- Zitat Ende -


Verstehe ich das richtig, dass ich mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Reutlingen damit vom Kaufort die 100km offiziell nach Reutlingen fahren um hier dann einen TÜV-Termin zu bekommen?

Gruß Konrad

joenk 29.09.2015 00:32

Ich hab dieses Jahr ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen geholt.Auf der Zulassungsstelle wollten sie eine Kopie des Fahrzeugscheines haben und es musste abgemeldet sein.Ich war in Trier,das Fahrzeug in Köln.Da es alles schnell gehen sollte,habe ich den Kfz Schein von meinem abgemeldeten w124 geholt und behauptet ich mûsse den überführen.Du bekommst ein Kennzeichen und den dazu passenden Kfz Schein,in dem die Daten von meinem w124 standen.Abgeholt hab ich ein c-klasse coupe.Nicht ganz legal,aber bei der Regelung sehe ich es nicht anders ein.Tüv gab es keinen gültigen.

Tom164 29.09.2015 04:16

Zitat:

Zitat von joenk (Beitrag 380620)
Ich hab dieses Jahr ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen geholt.Auf der Zulassungsstelle wollten sie eine Kopie des Fahrzeugscheines haben und es musste abgemeldet sein.Ich war in Trier,das Fahrzeug in Köln.Da es alles schnell gehen sollte,habe ich den Kfz Schein von meinem abgemeldeten w124 geholt und behauptet ich mûsse den überführen.Du bekommst ein Kennzeichen und den dazu passenden Kfz Schein,in dem die Daten von meinem w124 standen.Abgeholt hab ich ein c-klasse coupe.Nicht ganz legal,aber bei der Regelung sehe ich es nicht anders ein.Tüv gab es keinen gültigen.

Au Mann,
Da begeht einer Versicherungsbetrug und postet es auch noch hier...

sh911 29.09.2015 05:29

Zitat:

Zitat von Tom164 (Beitrag 380624)
Au Mann,
Da begeht einer Versicherungsbetrug und postet es auch noch hier...

Hm, Versicherungsbetrug vielleicht nicht, aber schlimmer......

Das Fahrzeug war bei der Überführung nicht haftpflichtversichert, da ja ein anders Fahrzeug als angegeben überführt wurde. Nicht auszudenken, wenn was passiert war.

Dann noch die rechtliche Lage bei einer Kontrolle:

Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges........

Alles in allem...... a:)a:)a:)a:) Nix gut!

The mad Recycler 29.09.2015 06:14

Zitat:

Zitat von joenk (Beitrag 380620)
Ich hab dieses Jahr ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen geholt.Auf der Zulassungsstelle wollten sie eine Kopie des Fahrzeugscheines haben und es musste abgemeldet sein.Ich war in Trier,das Fahrzeug in Köln.Da es alles schnell gehen sollte,habe ich den Kfz Schein von meinem abgemeldeten w124 geholt und behauptet ich mûsse den überführen.Du bekommst ein Kennzeichen und den dazu passenden Kfz Schein,in dem die Daten von meinem w124 standen.Abgeholt hab ich ein c-klasse coupe.Nicht ganz legal,aber bei der Regelung sehe ich es nicht anders ein.Tüv gab es keinen gültigen.

Mit gerade abgelaufenen TÜV zu fahren würde ich ja noch riskieren, aber sowas hatte ich eigentlich nicht vor.

Gruß Konrad

v-dulli 29.09.2015 06:24

Zitat:

Zitat von The mad Recycler (Beitrag 380626)
Mit gerade abgelaufenen TÜV zu fahren würde ich ja noch riskieren, aber sowas hatte ich eigentlich nicht vor.

Gruß Konrad

Mit dem Kurzzeitkennzeichen zum TÜV fahren, Mängel feststellen lassen - Verkehsrunsicher wird das Ding wohl nicht sein - und diese zuhause oder in der Werkstatt beseitigen lassen.
Ist wohl günstiger als aufwändig eine Tranportmöglichkeit zu organisieren.

Mylo 29.09.2015 08:06

Hallo

Warum stellst Du es nicht auf einen Autotrailer .

1x Sprit gesp.
1 zweite Pers. gesp.
1 x zur Zulassungstelle Zeit und Geld gesp.

=== Kosten für Trailer

Gruß Mario


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