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#1
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Bitte die Androhung körperlicher Gewalt raus nehmen.
Allein das stellt schon einen Strafbestand dar sobald ein Name genannt wird. Ich kann dich gut verstehen, mache gerade ähnliches durch. Aber du lässt den Admins keine andere Möglichkeit als diesen Thread zu löschen. Also bitte überarbeiten... Gruß Tom |
#2
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Ich sehe keine Androhung von körperlicher Gewalt.
Aua tut es auch, wenn ein Anwalt sich der Sache annimmt und ein Inkasso einleitet....... das kostet nämlich nochmal extra und sowas tut dann auch aua........ *zwinker* Wenn dem so ist, wie es beschrieben ist - und davon gehe ich jetzt erst mal aus - dann sollte das schon drin stehen und wir als Gemeinschaft damit passiv den Druck ausüben das gezahlt wird....
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Schöne Grüsse Stephan PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten! ![]() Lebensplan: Plan A: Weltherrschaft übernehmen! Plan B: Leute mit Enten bewerfen....... Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........ ![]() Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition.... ...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU ![]() |
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