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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Ich hätte wirklich nicht gedacht, das die Franzacken immer noch so unterwegs sind. Das ist sehr traurig für 2015. Bis jetzt hatte ich immer große Stücke auf die Franzacken gehalten, das ist jetzt aber erst mal vorbei.
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#2
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![]() Es lebe die französische Revolution!!! Aber so schlecht fand ich jetzt das Verhalten des französischen Behördenvertreters gar nicht...! Immerhin war ich (wider besseren Wissens!) tatsächlich robust überladen! Momentat richtet sich meine Kritik eher an die DAIMLER AG...! - ![]() Gruss Nico |
#3
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Ist jetzt nicht so ganz dein ernst, oder? Du kritisiert die Daimler AG, weil du nicht weißt wie schwer dein Auto ist (dabei weiß jedes Kind, das es vor Urlaubsfahrten zunächst zum wiegen fahren soll, was man im übrigen bei jeder TÜV-Station kostenlos machen kann). Und in den Reisemobil-Handbüchern steht das auch so drinne, so war es zumindest bei meinem JamesCook. Das ist wie mit der tatsächlichen Breite des Fahrzeuges. Die steht nämlich ebenfalls nicht im Schein, die muss man SELBER MESSEN! Denn die tatsächliche Breite geht von Außenkante Spiegel zu Außenkante Spiegel. Ebenfalls ist man verpflichtet bei einem Anhänger, die Stützlast mit einer Waage zu messen. Auch das steht kaum irgendwo aber man weiß es. Und wer sich nicht dran hält, bekommt eine übergebraten. Ich finde das Verhalten der französischen Polizisten völlig daneben. Entweder er beharrt auf die Strafe, oder er lässt es. Denn sicherer bist du nach den 50 EUR ja nun auch nicht unterwegs gewesen. Nein, tut mir leid. Da kann ich mich nicht mit anfreunden, das geht in meinen Augen entschieden zu weit. Und mir zeigt es, das die große Nation nach wie vor irgendwo zwischen Mittelalter und Neuzeit stecken geblieben ist. Du hast hier sicher Glück gehabt, das gönne ich dir. Aber die Schuld hier bei Daimler zu suchen ist in meinen Augen falsch. Ich bin auch nicht immer eins mit dem was da so passiert, aber hier ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Ich hoffe du verstehst meine Ausführung nicht als Angriff auf dich ![]() |
#4
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Wenn die DAIMLER AG mir in ihrem Verkaufsprospekt zusichert, dass ich in meinem Marco Polo +- 750Kg zuladen kann, sehe ich keine Notwendigkeit, dass ich bei zwei Personen + "etwas" Urlaubsgedöns im Vorfeld auf die Waage muss!
Ich ging nie davon aus, dass ich diese Grenze auch nur annährend erreichen würde! Und wenn sich dann im Nachgang herausstellt, dass es eine signifikante Abweichung der Zuladungskapazitäten zu meinen Ungunsten gibt, wird die DAIMLER AG mit mir ein seriöses Problem bekommen. Der Kauf des Fahrzeugs fand auf Basis einer weitgehend verbindlichen Angabe im Verkaufsprospekt statt! Und da steht, dass ich etwa 740Kg zuladen kann! Extrem abweichende von/bis Angaben im Fahrzeugschein und Ahnungslosigkeit bei meiner MB-Verkaufsniederlassung sind da wenig akzeptabel! Und der französische Behördenvertreter mit den klebrigen Händen hat mich davor bewahrt, dass ich auf einem Rastplatz bei Tours etwa 130Kg meines Eigentums hätte wegwerfen müssen! Fazit: 1.) Ich habe mir nichts vorzuwerfen! 2.) Dem Gendarm ist nichts vorzuwerfen! 3.) Die DAIMLER AG hat auf hohem Niveau geschludert! - ![]() Grüssle Nico |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Hallo,
zu 2) und wie ist das mit der Quittung, die hättest Du dann bei MB im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatz einreichen können ![]() ![]() ![]() Ich sehe schon kommen, dass Du die Damen und Herren bei Daimler, die dafür verantwortlich sind zum Frühstück in Deinem MP ![]()
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#6
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Nicht aufregen.
![]() Lest euch Prospekt und Fußnoten durch. Gruß Christian |
#7
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![]() Hab ich gemacht! Und nun...? - ![]() |
#8
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gefunden beim ADAC
Gesamtgewicht NW VW T5 Kastenwagen Ausbau Basismodell zum Campmobil des Angebotes 3.000 kg, Zuladung 425 kg ohne Mitfahrer (zusätzliche Berücksichtigung von Füllmengen wie Wasser und Gas mit max. 75 kg). Campmobil im beladenen Zustand zu tief und Gewicht ohne Fahrer 2.810 kg. Auflastung und Höherlegung führen nicht zur Behebung des Sachmangels, da diese den Garantieverlust nach sich ziehen. Käufer erklärt den Rücktritt. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu, da das Wohnmobil eine viel geringere Zuladungskapazität als vereinbart aufweist (Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 S.1 BGB). Aufgrund des drohenden Garantieverlustes stellen die Auflastung und Höherlegung kein taugliches Nachbesserungsangebot dar und sind damit nicht zumutbar (§ 440 S.1 BGB). Az. 10 O 3876/08
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Gruß Marco XXX ![]() Hamburg das Tor zur Welt |
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#9
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Egal ob alt oder neuer MP's, seit Jahren(zehnten?) fährt man wohlmöglich Straffällig in der Gegend rum.. Man bedenke, bei 20% Überladung sind das nicht nur 95€, sondern auch 1 Punkt bei uns! Und wenn unsere Rennleitung, bzw. unser Staat mitbekommt das da wieder Geld zu scheffeln ist.... wird man fast täglich rausgewunken... |
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#10
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Ich nutze meinen MP auch gewerblich + hatte ihn in der Vergangenheit häufig stramm beladen...!
Und das immer mit einem guten Gewissen! Ich habe letzte Woche meine techn. Ansprechpartner in meiner Niederlassung nach meinem Soll-Leergewicht befragt. Die haben nichts gefunden...- ![]() Ich werde die Tage erst einmal eine reale Leergewichtsmessung vollziehen. - ![]() Gruss Nico |
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