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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Helmut, muss ich jetzt darauf Antworten???? Wenn Du meinst, Spitzfinding, welche Autohäuser mit Zulassung auf Privatpersonen, dann muss ich Dir sagen: keine. Es sei denn in Komision. Dann auch Fraglich. Der Regelfall ist doch, dass Autohäuser ihre gekauften Wagen ohne Zulassung verkaufen. Die sind im Eigentum der Händler, der verkauft dann anderst. Warum sollten die das auch anderst machen? Kannst ja jetzt mit allen Spitzfindigkeiten kommen.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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Peter, erkläre doch mal, welche Gefahr du bei der Sache siehst, ausser max. einer Jahresprämie Haftpflicht (solange wirds aber nie dauern, Kasko ist sofort kündbar, wegen Wagniswegfall, Fahrzeug gehört einem ja nicht mehr)
Zudem gibt es ja auch die Möglichkeit einer Pfandzahlung, Rückzahlung bei erfolgreicher Ummeldung. |
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#3
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Im Gegensatz zum Privatverkäufer macht der Händler das rote Kennzeichen dran und der mögliche Käufer kann damit eine Probefahrt machen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#4
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Moin @all,
verfolge diese "princeton1"-Story nun von Anfang an. Leider stelle ich für mich nur immer wieder fest dass hier Themen, sowie auch dieser durchaus Interessanter Thread, letzendlich einfach mit unermüdlichen "Ergüssen" zerredet werden. (Man, was fürn Satz ![]() Fakt ist doch wie von einigen Vorredner dargestellt: - Auto wurde nach Besichtigung/Fahrt angemeldet verkauft - Käufer versucht Kohle wegen vermeintlichen nicht erfüllen des Kaufververtrages zu machen - um dem Kohle machen vermeintlich Nachdruck zu verleihen wird mit "Nicht-Um-Meldung des KFZ gedroht Also; was hätte es geändert wenn KFZ abgemeldet? - evtl. kein potienzeller Käufer fürs KFZ - mit Sicherheit kein Ärger mit der Ummeldung - evtl. keine füllende Threads in dem Forum(Entschuldigung; Scherz) ![]() Mein Fazit Solche Spezies als Käufer braucht kein Mensch. Dieser Käufer hat es in meinen Augen nur darauf angelegt, einen "Mangel" egal in welcher Form anzuführen, um Kohle zu machen. Die Ummeldung dient in diesem Falle einzig und allein als Druckmittel; letzendlich auch unerheblich da solche Aspiranten alle möglichen Wege beschreiten um an Kohle zu kommen. Da hilft auch kein abgemeldetes KFZ zu übergeben. PS. Von mir aus könnt Ihr jetzt den Beitrag zerpflücken..... ![]()
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Gruß Benno Der Blaue Baron ...denn die Hoffnung stirbt zuletzt.... "Ich habe mich nicht verändert, ich hab bloß aufgehört, nett zu Menschen zu sein, die es nicht verdient haben!" ![]() |
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#5
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Ja, ich dachte mir auch, dass der Thread langsam "abrutscht" In meinem Forum ( Hundeforum ) sind die Mod`s angewiesen, nach de 4 OT diese rauszunehmen und einen zusätzlichen Thread zu neuem Thema zu eröffnen - funktioniert eigentlich gut. ( So, jetzt bin ich ja sowas von OT....... )
Zum Thema... Ich bleibe weiter bei meiner Meinung. Von mir aus noch die vorgeschlagene Antwortmail rausschicken mit Androhung des Rechtsweges und ab da nicht mehr auf irgendwas reagieren. Weiteren Kontakt halten macht keinen Sinn mehr, Vreunde werdet Ihr sowieso wohl eher nicht mehr..... Nach Ablauf der Frist ( und 4 Tage Karrenzzeit ) den Anwalt ohne weitere Ankündigung einschalten. Zum Thema Gewerbe und Garantie Es existiert ja wohl die 12 Monatige Smart-Anschlussgarantie. Damit ist der Themenstarter ausreichend gegen Forderungen geschützt. Sollte ein Garantiefall eintreten hat der Käufer seine Garantie - unabhängig davon, ob er letztendlich von Privat oder Gewerblich gekauft hat.
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Schöne Grüsse Stephan PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten! ![]() Lebensplan: Plan A: Weltherrschaft übernehmen! Plan B: Leute mit Enten bewerfen....... Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........ ![]() Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition.... ...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU ![]() |
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#6
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Seit wann darf ich als gewerblicher kein Auto privat verkaufen? Solange ich kein Händler bin kann ich auch privat verkaufen.
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#7
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![]() Nicht ganz so einfach...! Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, handelst Du als gewerblicher Verkäufer! Wenn das Fahrzeug nicht zu Deinem Betriebsvermögen gehört, und Du ein Gewerbe betreiben solltest (nicht gerade KFZ-Handel!) kannst Du es natürlich trotzdem privat veräußern! Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Du als Gewerbetreibener das Fahrzeug "kurz" vor Veräußerung in Dein Privatvermögen überführst! Dann wiederum verkaufst Du als Privatperson! Deswegen stand in meiner mobile.de Offerte: Es "KÖNNTE" die Möglichkeit bestehen, die Mwst. auszuweisen...! Damit erhöhe ich den Interessentenkreis um die Business-Kunden, da die ohne ausgewiesene Mwst. gar nicht kaufen würden. Macht sicherlich bei höherpreisigen Fahrzeugen mehr Sinn als beim SMART. In meinem Fall kaufte eine Privatperson, und schwupps wurde kurz vor dem Verkauf der betriebliche SMART ins Privatvermögen überführt! - ![]() tschüss dann Gruss Nico |
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#8
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
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