![]() |
|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Nicht ganz so einfach...! Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, handelst Du als gewerblicher Verkäufer! Wenn das Fahrzeug nicht zu Deinem Betriebsvermögen gehört, und Du ein Gewerbe betreiben solltest (nicht gerade KFZ-Handel!) kannst Du es natürlich trotzdem privat veräußern! Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Du als Gewerbetreibener das Fahrzeug "kurz" vor Veräußerung in Dein Privatvermögen überführst! Dann wiederum verkaufst Du als Privatperson! Deswegen stand in meiner mobile.de Offerte: Es "KÖNNTE" die Möglichkeit bestehen, die Mwst. auszuweisen...! Damit erhöhe ich den Interessentenkreis um die Business-Kunden, da die ohne ausgewiesene Mwst. gar nicht kaufen würden. Macht sicherlich bei höherpreisigen Fahrzeugen mehr Sinn als beim SMART. In meinem Fall kaufte eine Privatperson, und schwupps wurde kurz vor dem Verkauf der betriebliche SMART ins Privatvermögen überführt! - ![]() tschüss dann Gruss Nico |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#3
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
Ich denke Nico weiss wie man´s richtig macht, ansonsten hilft der Steuerberater.... die Zahlen so zu adieren bis es passt...
__________________
Gruß Marco XXX ![]() Hamburg das Tor zur Welt |
Folgender Benutzer sagt Danke zu iso-Star für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
|
||||
|
||||
![]()
Ist es mittlerweile wirklich so schwer ein Fahrzeug Zwangsabzumelden?
Ich hab in der Vergangenheit 3 Fahrzeuge Zwangsabgemeldet( so um 2000 ) herum, da hat immer der Verkaufsvertrag am Strassenverkehrsamt gereicht, das Fahrzeug wurde dann in die Fahndung gegeben, die Abmeldebescheinigung habe ich der Versicherung geschickt und gut war. Das einzig bescheurte daran war, das die Kennzeichen dann auch erstmal 12 ? Monate blockiert (waren, ist das noch immer so? ) bevor man diese wieder reservieren konnte. |
#5
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Moin Horst, der Buchwert (netto) wird als Einnahme gebucht und die daraus resultierende Mwst. musst Du in Deiner nächsten Vorsteuererklärung verrechnen! - ![]() Gruss Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
|
|||
|
|||
![]()
Der Buchwert wir bestimmt geringer sein (mind. 19 %) als der Verkaufswert
![]() |
#7
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]()
Mahlzeit
Das Finanzamt ist auch nicht dxxf und so wie es zum Teil erklärt/beschrieben wurde, wird es in beide Richtungen hinken! Nu komm aber niemand in Erklärungsnot, wenn Fragen sind für die es Interessiert, ist wohl der Steuerberater, jetzt, der richtige Ansprechpartner. (Sage ich nur weil der Private oft weis Gott was meint, wo der gewerbliche sich in Exorbitanten Beträgen bereichert. Manch normale Kleingewerbe-werker braucht genau das um zu überleben, also generell, nicht zwingend mit Fahrzeugen. Was ich als Privatkaufsuchender wünsche, zu wissen ob das Fahrzeug Geschäftlich genutzt wurde. Weil es Vor- wie Nachteile haben kann, die der Käufer für sich abwägen darf. (Ist hier ja „versteckt“ gemacht worden.) Genauso was mir schon häufig untergekommen ist, wo der Privatvorteilerhascher von seinem Gewerbetreibenden Kumpel seltenst was von mitbekommt, das der Gewerbliche den Geldwerten Vorteil Nachversteuern durfte vom Kumpel. Der aber seltenst was sagt weil Kumpel das nicht verstehen möchte! -Für die anbahnende Prügel ziehe ich vorsorglich schon mal den Kop-p ein.- ![]() MfG Klaus |
#8
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]()
Wenns anders ist hat man was falsch gemacht. .
![]() |
#9
|
||||
|
||||
![]()
Papier ist immer geduldig, bis zu dem Zeitpunkt, wenn der steuerliche Betriebsprüfer alle Belege durchwühlt..............
![]()
__________________
Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#10
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]() Zitat:
"Kleinstbetriebe sind Betriebe deren Umsatzerlöse 145.000 Euro und deren steuerlicher Gewinn 30.000 Euro nicht überschreiten. Bei Kleinstbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 53 Jahre betragen. Kleinbetriebe sind Betriebe deren Umsatzerlöse 145.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 30.000 Euro überschreiten. Bei Kleinbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 21 Jahre betragen. Mittelbetriebe sind Handelsbetriebe deren Umsatzerlöse 760.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 47.000 Euro überschreiten; Fertigungsbetriebe deren Umsatzerlöse 430.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 47.000 Euro überschreiten; Freiberufler deren Umsatzerlöse 700.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 111.000 Euro überschreiten sowie andere Leistungsbetriebe deren Umsatz 630.000 Euro oder deren Gewinn 51.000 Euro übersteigt. Bei Mittelbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 11 Jahre betragen. Großbetriebe sind Handelsbetriebe deren Umsatzerlöse 6,25 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 244.000 Euro überschreiten; Fertigungsbetriebe deren Umsatzerlöse 3,5 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 215.000 Euro überschreiten; Freiberufler deren Umsatzerlöse 3,7 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 485.000 Euro überschreiten sowie andere Leistungsbetriebe deren Umsatz 4,7 Millionen Euro oder deren Gewinn 265.000 Euro übersteigt. Großbetriebe sollen lückenlos geprüft werden."
__________________
Viele Grüße Matthias duc900 Sommer und Winter - 2 Zylinder ![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Verkaufen unsere Rettungskapsel | Da Vinci | Kleinanzeigen | 3 | 08.04.2013 06:31 |