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Felgen W639 Forumsdatenbank für Felgen des W639 |
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#1
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Nein Werkshöhe ist es dank des Bilstein - Fahrwerks und Beladung nicht mehr ...
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#2
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Die sehen gut aus, reicht bei dir der Li von 100? Du hast keine Anhängerkupplung oder?
Grüße Tim
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#3
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Auch mit AHK reicht ein Lastindex 100 = 800 kg
1. Habe ich als PKW 2,8 t nur 1475 kg Achslast 2. Haben die meisten anderen 1550 kg 3. Wirkt die AHK nur erhöhend auf das zGG, nicht auf die Achslast (auch wenn die Herren Sachverständigen das gerne anders (falsch) sehen) 4. Sind Räder im AHK - Betrieb selten der max. Belastung ausgesetzt, da Geschwindigkeitsbegrenzt 5. Hat es der Herr mit Sachverstand eingetragen ... |
#4
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Da sitze ich im Moment auch fest, ich habe die 2940kg Variante, mit 1550 Achslast. Unten steht: bei Anh. Betr. Achslast Hinten +150 und zGG +100.
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#5
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Hmmm ... bei mir steht nur zGG +100 kg bei Hängerbetrieb ... evtl. gibt es Unterschiede zwischen Mopf und Vormopf ...
Lt. COC - Papier sind bei mir in 17" LI 101 H und bei 18" LI100 W gefordert ... Evtl. wird da über den Geschwindigkeitsindex etwas ausgeglichen ... |
#6
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Das stimmt so nicht ganz... Zumindest in Österreich.
Aber bei uns ist ja bekanntlich alles ein wenig "anders". Habe meine Ex-ATS genau aus dem Grund in AT nicht eingetragen bekommen. Nicht mal über einen unabhängigen Zivilgutachter (Der so manches Unmögliche möglich gemacht hat). Die Stützlast ist im Anhängerbetrieb der Achslast zuzurechnen. "Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahr zeugpapieren) ist zu beachten" |
#7
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Ich hab mir jetzt Felgen mit 880Kg Radlast bestellt - damit bin ich auf der sicheren Seite....
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#8
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Eben ... die Erhöhung der Achslast muss ausdrücklich unter Ziffer 22 aufgeführt werden.
Bei mir ist unter 22 nichts über die Achslast zu lesen. Lediglich das zGG erhöht sich um 100 kg. Evtl. gibt es ja Unterschiede zu Mopf und Vormopf oder zwischen den Gewichtsklassen. Als Lösung könnte man sich die unter 22 eingetragene erhöhte Achslast ja auch austragen lassen ... oder in Verbindung mit den Felgen / Rädern die Achslast beschränken lassen ... Geändert von VITO-Power (15.04.2014 um 08:09 Uhr) |
#9
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![]() Zitat:
Ich vermute mal eher dass es fehlerhafte Fahrzeugscheine gibt. 7.1/ 7.2 ist klar formuliert und lässt, meiner Meinung nach, keinen Raum für eine Erhöhung. https://autoversicherung.nafi.de/mak...faden_fb-i.pdf Zudem sollten die richtigen zulässigen Gewichte im COC stehen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() Geändert von v-dulli (15.04.2014 um 08:29 Uhr) |
#10
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Welche Tragfähigkeit hat eigentlich das X Clusiv Rad und wie kann es sein, dass die Kumhos dann auch nur nen 100er Tragfähigkeitsindex besitzen?
Ich habe nen deutschen Brief in dem auch die Erhöhung drin steht. Wird man das irgendwie wieder los? Gruß Felix |
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