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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
Streckenverbot enden unter vier Bedingungen: durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m" durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten). an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO) |
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#2
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Wurde das mal geändert?
![]() Ich dachte nämlich, ich hätte es damals in der Fahrschule auch so gelernt, Zeichen gelten nur bis zur nächsten Einmündung / Kreuzung. |
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#3
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Ein weit verbreiteter Irrglaube!
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#4
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nein, Streckenverbote enden an Kreuzungen, danach muss es wiederholt werden.
Haben wir hier letzte Woche noch mit der Rennleitung ausdiskutiert. Die RL hat das Ticket dann zurückgenommen |
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#5
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An Kreuzungen nur, wenn man auf der Nebenstraße kommt und Vorfahrt gewähren muss, dort beginnt eine neue "Strecke". Auf der Vorfahrtsstraße endet es nicht automatisch, so z.B. in Wohngebieten. Ist auf der Hauptstr. 30km/h ausgeschildert, gilt das auch nach einer Kreuzung mit einer Nebenstraße weiter!
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#6
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#7
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Wenn du dort wohnst weißt du das. Bist du fremd müsstest du es auch wissen, denn du bist ja in das Wohngebiet eingebogen...
Da wir die genaue Situation dort vor Ort nicht kennen, können wir uns darüber nicht genau äußern. Fakt ist aber, ein Streckenverbot endet nicht zwangsläufig an der nächsten Einmündung von rechts!!! Man findet im Netz dazu genug Hinweise und Erläuterungen. Der Bordkantenlatscher oder Hauptwachtmeister weiß auch nicht alles, da kann man auch mal Glück haben mit diskutieren. |
#8
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![]() Von hier ist das Bild und hier sind auch noch ein bis zwei Info's zu 30-er Strecken ... ... aber der TE meinte m.E. keine reine 30-er Zone ... |
#9
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Egal ob 30, 40, 60, 70 oder sonst ein Tempo, es ist egal. Ich sprach nicht von einer 30er Zone.
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#10
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Guten Abend, genau das ist auch mein Wissensstand. Nach einer Einmündung muss das Schild wieder stehen. Ganz klar, der aus der Einmündung kommt muss wissen was man fahren darf. Also mit anderen Worten, versuche es mal mit meinen Worten. Wenn ich auf einer Strasse fahre in der die z.B. 30 Km/h vorgeschrieben ist, also vorher ein 30 er Schild steht, muss nach jeder Einmündung ein weiteres Schild mit der Begrenzung stehen, steht es da nicht, kann ich wieder 50 km/h fahren. Es sei denn am Anfang der Strasse steht ein generelles Schild 30 km/h Zone. Dann gilt das natürlich nicht.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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