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Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.
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#2
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Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.
Sorry - das habe ich so nicht verstanden. Dann würde ich allerdings weiter gehen. Ich denke, auch mit einiger Aussicht auf Erfolg. Vielleicht vorher noch fragen, wie man auf den relativ geringen Betrag gekommen ist. Gruß Uli |
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Rheinland hat Zuwachs bekommen | fu1 | Neue Mitglieder im Forum | 6 | 23.05.2011 19:56 |