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#15
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Wenn es so war und er das genau weiß, ist er deutlich besser beraten dies nicht zu erwähnen, "plötzlich übel geworden" oder "plötzlich schwarz vor Augen geworden ... " oder ähnliches, kommt bei der Findung eines etwaigen Strafmaßes vor Gericht meist besser an wie "vom Handy abgelenkt" oder "eingeschlafen"
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