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Kleinanzeigen Private Verkäufe innerhalb dieses Forums. |
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#1
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Danke für den Hinweis, hier der Link nochmal richtig
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/de...05164a7355b2f7 |
#2
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Nur so als Gedankenspiel ...
Ein "Zwischenverkauf" zur Ermöglichung das Fahrzeug als Privatverkäufer anzubieten, kann helfen Steuern zu sparen und schützt vor Gewährleistungsansprüchen bei Verkauf an Privatpersonen. Gewerbliche KFZ - Verkäufe als nicht KFZ - Gewerbler würde ich nur als B2B unter Ausschluss der einjährigen Gewährleistung bei Gebrauchtgütern vornehmen. |
#3
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- wobei dann nicht mehr rückgängig zu machen ist, dass die Umsatzsteuer futsch ist, die auf den Kaufpreis entfällt.
Der Mixto ist häufig ein von gewerblichen Anwendern auch gebraucht gekaufter Wagen, und da sind 19% Vorsteuer sofort abzugsfähig schon ein Argument - selber so erlebt. Ansonsten ein völlig korrekter Tipp ! (1 Monat Werksgarantie ist ja noch ..)
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Gruß Reinhard |
#4
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![]() Zitat:
Dann wäre ein Display oben in der Mittelkonsole für Luftverteilung und Temperatureinstellung.
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Gruß Reinhard |
#5
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Wenn ich den Zwischenverkauf in der Familie lasse, so kann dieser ja recht flexibel, je nach Käuferinteresse kurzfristig vollzogen werden. Bei einem gewerblichem Käufer gibt es ja auch keine Gewährleistungsprobleme (bei entsprechendem Ausschluss). Dann bleiben nur die Steuernachteile ...
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#6
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Aus Sachmangelhaftungsgründen wird sich ein Privatkäufer ohne Preisabschlag wohl nicht auf einen möglichen Kauf ohne Gewährleistung einlassen. Außerdem gibt es mittlerweile Gerichtsurteile, bei denen der Richter im Schadenfall bei einem vorgetäuschten Privatverkauf zu Gunsten des Käufers entschieden hat.
Ein Zwischenverkauf aus diesen Gründen ist verboten. Da müsste schon mehr als eine Woche dazwischen liegen. Die evtl. nicht erfolgte Umschreibung des Fahrzeughalters oder eine kurze Haltedauer sind auch zu berücksichtigen. Wenn man hier an einen Käufer gerät, dessen Anwalt die Kette im Schadenfall zurück verfolgt, bist Du doppelt der Gelackmeierte.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu mbvk für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Dem würde ich als Nicht - KFZ - Gewerbe gelassen entgegen sehen. Ein solches Verbot gibt es definitiv nicht und wird nur bei gewerbsmässigem KFZ - Handel auf Grund der gängigen Rechtssprechung eventuell zu derartigen Problemen führen. Besonders günstig lässt sich dieser Handel bei einer GmbH durchführen ...
Wichtig ist es lediglich, den Kaufpreis nicht zu weit nach unten zu drücken, um das Finanzamt nicht zu stark zu verärgern. |
#8
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Jeder muß selbst verantworten, wie weit er geht...
Selbst ein Rechtsanwalt, der seinen geschäftlich genutzten Wagen an einen privaten Käufer veräußert, unterliegt der Gewährleistungspflicht.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
#9
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Nun, es gibt auch Urteile, die den Gewährleistungsausschluss bei gewerblichen Verkäufern erlauben, wenn derjenige nichts mit Kfz-Handel zu tun hat. Ich habe aber keine Ahnung, ob sowas schon mal höchstrichterlich entschieden wurde. Ein Risiko ist es jedenfalls.
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#10
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![]() Zitat:
Das Risiko ist um ein vielfaches höher und der Ärger eher vorprogrammiert, als dass bei einem Zwischenverkauf die Sachmängelhaftung durchgreift. Ich hätte jedenfalls keine Lust mich wegen jedem Wehwechen des Autos mit dem Käufer auseinandersetzen zu müssen ... Wer nach solch einem Zwischenverkauf vor Gericht unterliegt, muss einen ganz schlechten Anwalt haben, oder hat den Zwischenverkauf nicht wasserdicht genug durchgeführt ... Viel "gefährlicher" ist, dass der entsprechende Käufer des Zwischenverkaufs vom Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt bekommt. Hier sollte man schon eine plausible Begründung vorweisen können ... Der Halter eines Fahrzeuges sagt im übrigen nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. So kann ohne Probleme aus der einen Woche auch ein Monat werden ... oder mehrere ... Hierbei sollte dann aber auch darauf geachtet werden, ob im Kaufvertrag von Anzahl der Halter, oder Anzahl der Vorbesitzer gesprochen wird ... ;-) |
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