![]() |
Verkaufe Mercedes-Benz Vito 120 CDI Lang DPF Aut. Mixto
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
|
Der Link funzt nicht ... Seite nicht gefunden!
|
Danke für den Hinweis, hier der Link nochmal richtig
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/de...05164a7355b2f7 |
Nur so als Gedankenspiel ...
Ein "Zwischenverkauf" zur Ermöglichung das Fahrzeug als Privatverkäufer anzubieten, kann helfen Steuern zu sparen und schützt vor Gewährleistungsansprüchen bei Verkauf an Privatpersonen. Gewerbliche KFZ - Verkäufe als nicht KFZ - Gewerbler würde ich nur als B2B unter Ausschluss der einjährigen Gewährleistung bei Gebrauchtgütern vornehmen. |
- wobei dann nicht mehr rückgängig zu machen ist, dass die Umsatzsteuer futsch ist, die auf den Kaufpreis entfällt.
Der Mixto ist häufig ein von gewerblichen Anwendern auch gebraucht gekaufter Wagen, und da sind 19% Vorsteuer sofort abzugsfähig schon ein Argument - selber so erlebt. Ansonsten ein völlig korrekter Tipp ! (1 Monat Werksgarantie ist ja noch ..) |
Zitat:
Dann wäre ein Display oben in der Mittelkonsole für Luftverteilung und Temperatureinstellung. |
Wenn ich den Zwischenverkauf in der Familie lasse, so kann dieser ja recht flexibel, je nach Käuferinteresse kurzfristig vollzogen werden. Bei einem gewerblichem Käufer gibt es ja auch keine Gewährleistungsprobleme (bei entsprechendem Ausschluss). Dann bleiben nur die Steuernachteile ...
|
Aus Sachmangelhaftungsgründen wird sich ein Privatkäufer ohne Preisabschlag wohl nicht auf einen möglichen Kauf ohne Gewährleistung einlassen. Außerdem gibt es mittlerweile Gerichtsurteile, bei denen der Richter im Schadenfall bei einem vorgetäuschten Privatverkauf zu Gunsten des Käufers entschieden hat.
Ein Zwischenverkauf aus diesen Gründen ist verboten. Da müsste schon mehr als eine Woche dazwischen liegen. Die evtl. nicht erfolgte Umschreibung des Fahrzeughalters oder eine kurze Haltedauer sind auch zu berücksichtigen. Wenn man hier an einen Käufer gerät, dessen Anwalt die Kette im Schadenfall zurück verfolgt, bist Du doppelt der Gelackmeierte. |
Dem würde ich als Nicht - KFZ - Gewerbe gelassen entgegen sehen. Ein solches Verbot gibt es definitiv nicht und wird nur bei gewerbsmässigem KFZ - Handel auf Grund der gängigen Rechtssprechung eventuell zu derartigen Problemen führen. Besonders günstig lässt sich dieser Handel bei einer GmbH durchführen ...
Wichtig ist es lediglich, den Kaufpreis nicht zu weit nach unten zu drücken, um das Finanzamt nicht zu stark zu verärgern. |
Jeder muß selbst verantworten, wie weit er geht...
Selbst ein Rechtsanwalt, der seinen geschäftlich genutzten Wagen an einen privaten Käufer veräußert, unterliegt der Gewährleistungspflicht. |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:25 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.