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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Wohl wahr, letztlich regiert einzig und allein der Schein und die Genehmigung für die man vorher ordentlich in die Tasche greifen muss.
Ich finde es generell unverschämt extra Geld dafür zu verlangen, nur um einen größeren Anhänger ziehen zu können. Letztlich ist das doch eh alles mit Übung verbunden und übermäßig gigantisch ist der Unterschied zwischen einem 750kg und meinetwegen 1000kg Hänger nun auch nicht, das man dafür um die 400€ hinlegen muss. Es kann schon sein das man noch ein paar Kniffe dazu lernt, aber dann sollte es reichen wenn man mal eine oder zwei Stunden dafür nimmt. Aber dieses hin und her gerenne von Amt zu Fahrschule finde ich einfach nur affig. |
#2
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Ich meine auch nicht einen 1 Tonnen Hänger. Aber wenn man halt 2,5 T Hänger fährt und alle 15 Jahre Umzieht und noch einen Sprinter hat und sonst einen z.B. einen Astra fährt(es sind nicht alle gewöhnt einen Viano, ... zu fahren), ist es ein großer Unterschied und dann bin ich froh das nicht jeder gleich mit einem riesen Ding rum fahren darf.
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#3
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Und wenn Dein obiges Beispiel vor 15 Jahre zum letzten Umzug den Schein gemacht hat, dann darf der heute auch noch. Kann es aber längst nicht mehr. |
#4
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Von deinem Erste Hilfe Kurs heißt du auch noch 10%. Möglicherweise nicht mehr wie etwas ging, aber dass da was war worauf man achten muß.
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#5
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die BE regelung ist eine frechheit...jeder halbwegs anständige mensch würde auch nicht (auch wenn er dürfte) mal eben in den dicksten sprinter steigen und noch 3 t drehschemelanhänger dran hängen....
wer so unverantwortungsbewusst ist und an selbstüberschätzung leidet sollte den führerschein komplett abgeben.... BE kneift aber solche leute wie mich, die eben "etwas" spät geboren sind aber nun nur diesen B mist fahren dürfen. ich habe ca. 5000 km erfahrung mit anähngern von ca. 1.5 t und ich darf trotzdem keine schwereren züge fahren als ein 17 jähriger, der gerade BE gemacht hat (mit nem LEEREN 750 kg anhänger an nem golf plus) lächerlich...mehr nicht ![]() |
#6
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Tja- da hat die Fahrlehrerlobby eben sehr gute Arbeit geleistet! Die denken eben an Ihresgleichen
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#7
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Da gebe ich dir vollkommen recht!
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#8
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....nicht weniger gefährlich ist es wenn ältere Fürerscheinbesitzer das erste mal einen 7,5tonner fahren!
![]() Das ist ein ausgewachsener Lkw! In Ro war vor 30 Jahren und länger bei 3,5t Ende und die Klassen A, B, C, D, E,..... hat es ebenfalls schon gegeben. So viel zum Fortschritt in D! ![]() Dichter und Denker
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Gruß aus OWL Helmut ![]() Geändert von v-dulli (08.07.2012 um 10:34 Uhr) |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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Hallo,
mann Leute bin ich froh, dass ich noch meinen alten 3 er Führerschein habe, und mit einem Zugfahrzeug mit 7,49 t einen Anhänger mit Doppelachse faktisch fast ohne Gewichtsbeschränkung fahren darf. Wenn man es nicht gewohnt ist muss man halt etwas langsamer machen und wenn man sich nicht traut kann man sich ja freiwillig 2 Stunden bei einem Fahrlehrer nehmen bzw. ein Fahrsicherheitstraining (ist grds. auch ohne Anhänger sinnvoll m.E. sogar in wiederkehrenden Abständen zum Auffrischen - ich habe es schon 3 oder 4 mal hinter mir) für Gespannfahrer machen. Da ist eben Eigenverantwortung gefragt. Aber die unterbindet unser Staat wo er kann und entmündigt seine Bürger so nach und nach und hinterher wundert er (der Staat) sich, wenn alle nach dem Staat und seiner Fürsorge schreien.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#10
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Das iss ja das verfluchte Problem beim alten Führerschein auf den neuen EU Schein umschreiben zu lassen! Man muss da höllisch aufpassen das am Ende auch alles drin iss was man vorher machen durfte!!!!!!
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