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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
Oder 10 Minuten später überschritten. Der Kollege sollte sich mal mit der Thematik "Anflutung" bzw. "Abflutung" beschäftigen. Wenn ich den zeitlichen Ablauf recht in Erinnerung habe, dann lag das Trinkende (Bier im Auto) nicht weit vor der Kontrolle. Nach meiner laienhaften Einschätzung dürfte der Fahrer noch in der Anflutungsphase gewesen sein und das bedeutet, dass der Atemalkoholwert und damit die Blutalkoholkonzentration noch ansteigend gewesen sein düfte. Mit diesem Wissen und dem Vortestergebnis (müssten dann ja 0,48‰ gewesen sein) würde dann eigentlich eine Atemalkoholüberprüfung mit einem beweiskräftigen Messgerät erfolgen und das geht dann nur auf der Dienststelle. Weiterhin sollte sich der auskunftsfreudige Kollege mal mit den Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze beschäftigen. |
#2
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Werter Amtsmann Purple,
vielleicht solltest Du mit Deiner unermesslichen Weitsicht in die Abteilung "Interne Ermittlungen" wechseln...! Du wärst da mit Sicherheit eine echte Bereicherung...! - ![]() ![]() - ![]() Gruss Nico + Crew |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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...aber auch keine Geschichtenerzähler
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#4
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Der „Schaumschläger“ vor dem Herrn hat mal wieder was „überflüssiges“ zu erzählen! Solche Blockwarte wie dich gab es schon einmal. Aber am dümmsten empfinde ich, dass du dich über etwas aufregst und jemanden „anschwärzt“ und dich selbst selbst mit einer Harley Davidson im öffentlichen Straßenverkehr bewegst, bei der die Betriebserlaubnis wegen entfernten Kats und SE 255 Nockenwellen erloschen ist. Du weißt... das Internet vergisst nichts!
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#5
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![]() Zitat:
Ich vermute + hoffe, dass die erfolgte Gefährderansprache durch die Beamten, die auf die Initiative meines „Anschwärzens“ basierte, die Lebenserwartung des kleinen Mädchens etwas erhöhen wird...! Aber dumme, ignorante und verantwortungslose Typen werden das wohl leider nicht verstehen Können... ![]() Geändert von princeton1 (01.04.2021 um 06:51 Uhr) |
#6
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Jungs, mäßigt euch im Ton!
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#7
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Ich halte es auch für ein Gerücht, das man ein fach bei der Polizei deswegen anrufen darf und einfach darüber Auskunft bekommt. Der ganze Thread ist einfach nur peinlich.
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#8
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![]() Zitat:
![]() Werter Fat-Biker, nur weil es Deine überschaubare Vorstellungskraft übersteigt + Du nicht weißt was man als verantwortungsvoller Staatsbürger darf, muss Dir das nun wirklich nicht peinlich sein...! - ![]() Gruss Nico + Crew |
#9
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Meine überschaubare Vorstellungskraft reicht aber aus, um zu wissen, dass dir die Polizei darüber gar keine Auskunft geben darf, denn du bist ja kein Betroffener und selbst dann nicht.
Geändert von Fatbiker (01.04.2021 um 09:55 Uhr) |
#10
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Lieber Fatbiker,
damit Du nicht weiter ahnungslos bist, erkläre ich Dir das jetzt mal an meinem Beispiel. Ich erblicke am Montagabend bei einem Baumarkt einen Autofahrer, der während des Einparkvorgangs in Begleitung von Frau und einem kleinen Kind eine Flasche Bier in der Hand hält. Daraufhin rufe ich die nächstgelegene Polizeidienststelle an, äußere meine Beobachtungen und empfehle das Vorbeischicken von Außendienstmitarbeitern. Dafür muss ich mich mit allen relevanten persönlichen Daten von mir (ladungsfähige Adresse, Geburtsdatum + Telefonnummer) bereits am Telefon erklären. Nach wenigen Minuten kommt dann ein Streifenwagen, den ich bei der Einfahrt abfange und der Besatzung alle wichtigen Informationen mitteile. Sie positionieren sich dann ein paar 100m entfernt und warten. Trotz, dass meine Einkäufe erledigt waren, wartete ich, bis der alkoholisierte Fahrer nach etwa 45min wieder zu seinem Fahrzeug ging. Daraufhin rief ich erneut die sehr dankbare Wache an und sagte, dass der Zugriff innerhalb der nächsten zwei Minuten erfolgen kann. So konnte die Streifenwagenbesatzung per Funk vorbereitet werden. Ich fuhr dann auch los und erblickte die Durchführung der Kontrollmaßnahmen im Vorbeifahren. Und dann rufe ich am nächsten Tag in der Wache an, gebe mich als den besorgten Bürger des Vorabends aus, artikuliere mich höflich und frage den Beamten, ob er mir denn dezent mitteilen könnte, ob sich denn grundsätzlich der Aufwand aller Beteiligten gelohnt hätte. Daraufhin antwortete er, dass er sich erst einmal für mein Mitwirken kräftig bedanken möchte. Und er ergänzte dann, dass leider 0,02 Promille für eine Strafverfolgung fehlten. Aber mein Verdacht und die eingeleiteten Schritte waren definitiv berechtigt. Also, hier geht es nicht um das banale Ausplaudern von Dienstgeheimnissen, sondern um die Wertschätzung und den Respekt eines aufmerksamen Bürgers, der durch sein Handeln Schlimmeres verhindern wollte. - ![]() Frohe Ostern Gruss Nico + Crew Geändert von princeton1 (01.04.2021 um 11:03 Uhr) |
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