![]() |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#21
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Auszug: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8) Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen. |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#22
|
||||
|
||||
![]()
Hier noch ein Link vom Zoll:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/St...94822bodyText5
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
Folgender Benutzer sagt Danke zu alexanderpeter für den nützlichen Beitrag: | ||
#23
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
ZITAT: "die Uhren laufen anders selbst bein Tüv oder Zulassungsstellen." Ich fürchte nur, dass bei der aktuellen "Umschlüsselungsrunde" weder TÜV noch Zulassungsstelle gefragt werden und die Umstellung der Zuständigkeit von den lokalen Finanzämtern weg hin zu den Hauptzollämtern zu einer "einheitlichen" Handhabung bundesweit führen wird.
__________________
Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#24
|
|||
|
|||
![]()
Das wiederum wäre zu begrüßen da dann nicht lokaler Good-/Badwill ausschlaggebend für eine nationale Regelung sein kann.
|
#25
|
|||
|
|||
![]()
Na mal sehen, ich bin morgen beim Anwalt, mal sehen was der spricht.
Scheint in dem Falle wohl zu meinem Nachteil zu sein, dass es ein Allrad ist, dementsprechend steht im Schein Geländefahrzeug zur Güterbeförderung |
#26
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]()
Ich habe kein Allrad und es steht auch drin Fahrzeug zur Güterbeförderung. Wie gesagt die Mühen sind es nicht wert. Die werden jetzt ihre Datenbanken checken und die restlichen raus fischen... Vater Staat braucht viel zusätzliches Geld... sehr viel...
|
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu blondie für den nützlichen Beitrag: | ||
#27
|
|||
|
|||
![]()
so, der Anwalt wird mal den Einspruch einreichen - seiner Aussage zufolge werde da immer mal wieder "eine Sau durchs Dorf gejagt" in der Hoffnung dass die Leute das akzeptieren.
Interessanter Fakt am Rande: auf dem Steuerbescheid steht weiterhin LKW als Fahrzeugart |
#28
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#29
|
|||
|
|||
![]()
heute kam der Steuerbescheid für den ersten Transporter aus unserer Flotte. Unseren 2012er DoKa mit 3Seitenkipper hats erwischt. Er wurde rückwirkend zum 01.01.18 als PKW eingestuft. Dann wird der Rest der Flotte sicher bald folgen, ich bin gespannt. Morgen geht der Wisch erst mal zum Anwalt.
|
#30
|
|||
|
|||
![]()
Hat denn schon jemand eine Rückmeldung bezüglich des Widerspruchs bekommen?
|
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|