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#27
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Unabhängig von der vorangegangenen Diskussion gilt in solchen Fällen immer nach Zustellung des Bescheides: Keine eigene Stellungnahme verzapfen und sich weiter reinreiten, sondern einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Das lohnt sich natürlich nicht, wenn die Sanktion in 15,- oder 30 ,- € besteht.
Übrigens hätte hier eine DashCam gute Dienste geleistet, um die Beschilderung zum Tatzeitpunkt zu dokumentieren.
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
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