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#4
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Guten Abend,
Verkauf eines Fahrzeuges von Gewerbe zu Privat, sind einige Sachen zu beachten. Vor allem darfst Du keine Schäden oder Mängel verschweigen. Da gilt auch nicht wie gesehen gekauft. Das ist anderst als Privat an Privat. Auch das Auto zuerst an den Ehepartner zu verkaufen, um das zu umgehen, nimmt Dir im Schadensfall kein Richter ab. Im ersten Jahr der Gewährleistung musst D beweisen, dass das vorher nicht war. Im zweiten Jahr kehrt sich die Beweispflicht um. Schau mal hier: Zitat: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufver...5_V2_33301.pdf Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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