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md-hasloh 13.12.2015 17:37

Autoverkaufen als Freiberufler
 
Hallo,

im Feb. ´16 kommt mein V250 4matic (nach 6 1/2 Monaten Lieferzeit).:760:

Nun habe ich vom Mercedeshändler bisher für meinen jetzigen MP rd. 22.500€ brutto geboten bekommen.

MwSt. ist ausweisbar (und muss ich ja auch, da Firmenwagen)

Jetzt kommt mir aber der Gedanke, ob ich den MP nicht auch am freien Markt anbieten sollte.

1.Frage, muss ich auch die Gewährleistung geben, die ein Autohändler einem Privatkäufer geben muss?

Bin nicht im Fahrzeuggewerbe tätig.

2. Frage, da noch eine kleine Restsumme an die Bank abzugeben ist, wie macht man es dann mit dem Brief, der noch bei der Bank liegt?
-habe früher nur Leasingfahrzeuge getauscht.

3. macht es überhaupt sinn (finanziell) sich den Auffwand des freien Verkaufs zu machen?

blondie 13.12.2015 17:56

Zu 1.. nur wenn du ihn als Firma verkaufst. Aber auch dann nur wenn du an privat verkaufst. Bei gewerblichen Kunden kannst du es ausschließen im Vertrag.
Wenn du ihn als Privatperson verkaufst, kannst du die Gewährleistung ausschließen.

nerano 13.12.2015 18:26

Ich würde es auf alle Fälle versuchen, wobei die Jahreszeit ja nicht unbedingt gut ist. Aber stell ihn doch einfach bei Mobile oder so ein, hast ja nichts zu verlieren.

alexanderpeter 13.12.2015 18:50

Guten Abend,
Verkauf eines Fahrzeuges von Gewerbe zu Privat, sind einige Sachen zu beachten. Vor allem darfst Du keine Schäden oder Mängel verschweigen. Da gilt auch nicht wie gesehen gekauft.
Das ist anderst als Privat an Privat.
Auch das Auto zuerst an den Ehepartner zu verkaufen, um das zu umgehen, nimmt Dir im Schadensfall kein Richter ab.
Im ersten Jahr der Gewährleistung musst D beweisen, dass das vorher nicht war. Im zweiten Jahr kehrt sich die Beweispflicht um.

Schau mal hier:
Zitat: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufver...5_V2_33301.pdf


Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.

alexanderpeter 13.12.2015 18:53

Wenn Du im ADAC bist, bekommst Du dort auch eine rechtssichere Beratung. Hab ich auch schon gemacht. Wenn man alles so einhält eine super Sache. Besonderst lukrativer als den Vorgänger dem Händler in Zahlung zu geben.

nerano 13.12.2015 19:40

In Mobile werden diese Autos für 35.000€ angeboten, und Du wirst ja auch einen Freund haben der den privat verkaufen kann... Die 22.500 von Mercedes würde ich nicht akzeptieren.

alexanderpeter 13.12.2015 19:50

Zitat:

Zitat von nerano (Beitrag 386668)
In Mobile werden diese Autos für 35.000€ angeboten, und Du wirst ja auch einen Freund haben der den privat verkaufen kann... Die 22.500 von Mercedes würde ich nicht akzeptieren.



Guten Abend,
das geht nicht. Freund haben, der das Auto verkauft. Lese mal die Beiträge zuvor.
Im zweiten stimme ich Dir zu.

drdisketti 13.12.2015 20:10

Schlage 2 Fliegen mit einer Klappe und verkaufe an einen Gewerbetreibenden.

Joker 1 - ausweisbare Mehrwertsteuer und damit niedrigerer Netto-Preis
Joker 2 - ausschließbare Gewährleistung

nerano 13.12.2015 21:04

Und welcher Gewerbetreibende kauft einen MP und kann das dem Finazamt erklären?

blondie 13.12.2015 21:12

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 386663)
Auch das Auto zuerst an den Ehepartner zu verkaufen, um das zu umgehen, nimmt Dir im Schadensfall kein Richter ab. .

Sagt wer? Hast du da Urteile?


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