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#23
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![]() Zitat:
Ab dem 25. Monat übernimmt dann in der Regel in Deutschland ein profitorientiertes Versicherungsunternehmen die hoheitlichen Garantierechte! Und wie das nun mal mit den Versicherungen so ist, gibt es erstmal jede Menge Kleingedrucktes, für was die Assekuranz alles nicht haftet! Desweiteren hat mir kürzlich mein Kundendienstmeister vertraulich mitgeteilt, dass diese gewinnorientierten Versicherungsträger im Schadensfall "gerne Mal" dem Garantienehmer ein irreguläres Anwenderverhalten unterstellen und somit erst einmal nicht zahlen! Da wurde schon mal die Begleichung einer defekten Lichtmaschine mit der Vermutung eines falschen Überbrückungsverhaltens verweigert...! Ich gehe davon aus, dass ein Schweizer nach 2,5 Jahren keine Probleme haben wird seine defekte Klimaanlage über die Werksgarantie abzuwickeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sachbearbeiter des Versicherungsunternehmens in Deutschland den Stempel "ABGELEHNT" herausholt und das mit verkehrtem Parken (wie im Fall des Fords vom Prof. Dudenhöffer) oder andere Umwelteinflüsse begründet, sehe ich als nicht zu gering an! - ![]() Außerdem habe ich Grund zur Annahme, dass ein schweizer Viano Marco Polo Fahrer sich drei Jahre lang keine Gedanken über seinen Kompressorkühlschrank oder sein elektrohydraulisches Aufstelldach machen muss! In Deutschland sind ALLE Westfalia Komponenten von einer Garantieverlängerung ausgeschlossen!!! - ![]() Gruss Nico Geändert von princeton1 (19.02.2013 um 13:35 Uhr) |
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