Bei abnehmbaren AHKs würde ich das ja alles noch verstehen, aber bei festen? Auf dem letzten Bild in dem Link (
caravan....nl) ist die Halterung an der abnehmbaren AHK befestigt und das ist ok? Oder interpretiere ich den Text jetzt falsch? Ich dachte, es ging bei dieser Regelung ursprünglich um abnehmbare AHKs (mit "Schnellverschluss"), aber auch aufgrund der Bilder könnte man meinen, es soll verhindert werden, das im Fall der Fälle, das Bremsseil (auf wundersame Weise) incl. Zugma.ul von der Kupplung springt!? Es gibt auch abnehmbare AHKs, die diese zusätzliche Öse am abnehmbaren Teil angegossen haben..eigentlich auch etwas sinnfrei (vielleicht nicht nach dem Gesetz, aber vom Menschenverstand her).
Bei meiner festen AHK ist der Kugelkopf/-hals fest mit dem Prallträger verschweißt. Eine zusätzliche Öse habe ich auch nicht. Soll ich jetzt etwa eine Öse anschweißen - was vom Gestz her, im Fall der Fälle, unschön ausgehen kann; solch eine tolle Klemme dran schrauben oder gleich eine Halterung an/um den Prallträger schrauben (und die Stoßstange bearbeiten)?

Ich mein gut, ich muß ja nicht mit Anhänger nach NL fahren, aber komisch ist das, je nach AHK-Typ, schon. Diese Kupplungssysteme haben doch eine Zulassung und demzufolge hält das auch (Kugelkopf - Zugma.ul) - wenn wir jetzt mal die extrem ausgeleierten Kupplungen vernachlässigen. Wenn ich
mit dem Hänger Offroad fahre, würde ich es auch bei der festen AHK einsehen, aber so? Was kommt als nächstes? Ein zusätzliches Seil um jede Felge..könnte ja abfallen?