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  #1  
Alt 22.10.2015, 17:44
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Zitat:
Zitat von rollieexpress Beitrag anzeigen
Muss es unbedingt eine Öse an der Anhängerkupplung sein oder reicht eine feste Verbindung mit dem Zugfahrzeug??
Egal wie oder was, es muss, wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, in unmittelbarer Nähe der AHK sein.
Eine am Ende des Kupplungsträgers angebrachte Öse ist, sinnigerweise, wohl nicht zulässig.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #2  
Alt 22.10.2015, 17:53
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Cool

Unmittelbare Nähe ist sinnigerweise ein weit dehnbarer Begriff (typisch EU).

Ein Beispiel aus dem Leben: Für Rollstuhlfahrer ist ein Nahbereich eine Entfernung von 500 m um den Wohnbereich.

Warum traut sich keiner dieser Geistesgrößen mal ne verständige Formulierung zu.

Dann könnten wir uns hier jedwedes Rätselraten sparen.
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  #3  
Alt 22.10.2015, 18:01
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Rotes Gesicht

Zitat:
Zitat von rollieexpress Beitrag anzeigen
Unmittelbare Nähe ist sinnigerweise ein weit dehnbarer Begriff (typisch EU).

Ein Beispiel aus dem Leben: Für Rollstuhlfahrer ist ein Nahbereich eine Entfernung von 500 m um den Wohnbereich.

Warum traut sich keiner dieser Geistesgrößen mal ne verständige Formulierung zu.

Dann könnten wir uns hier jedwedes Rätselraten sparen.
Innerhalb der letzten Beiträgen findet man Zitate aus dem Gesetzestext und dort findet man schon eine Definnition - ich meine irgendwie +/- 100mm .
Erst bei zweifacher Absicherung darf der Abstand grösser sein ohne die Bewegungfreiheit einzuschränken.

Für "einfach" bräuchten wir nicht diesen riesigen Wasserkopf!
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag:
  #4  
Alt 23.10.2015, 00:52
kaltec67 kaltec67 ist offline
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Vielleich sollte man auch erstmal nachschauen, ob nicht vielleicht schon eine Öse dann ist.....
Hab meine heute gefunden. Original Westfalia 2,5t starr BJ2007

http://www.vclub-forum.de/Forum/albu...ictureid=14370
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  #5  
Alt 23.10.2015, 05:39
sh911 sh911 ist offline
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Sowas in der Art habe ich auch, aber am Rahmenträger der AHK links und rechts. Das sind bauartbedingte Öffnungen, welche keine eigene statische Funktion haben ( Auser Material und/oder Gewicht zu sparen ) Frage ist nur, ist das eine anerkannte Öse, durch die ich mein Abreißseil stopfen kann?
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

Lebensplan:

Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU
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  #6  
Alt 23.10.2015, 08:26
Matthias S Matthias S ist offline
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Vahrzeug: Vito 116 lang, vormals Vito112F
Baujahr: 2012
Motor: 2.2CDI blue efficiency, start/stop
Matthias S´s Fotoalbum
Beiträge: 225

Wiesbaden -[Deutschland]- WI Wiesbaden -[Deutschland]- S 1 8 * *
Standard

Zitat:
Zitat von sh911 Beitrag anzeigen
Das sind bauartbedingte Öffnungen, welche keine eigene statische Funktion haben ( Auser Material und/oder Gewicht zu sparen ) Frage ist nur, ist das eine anerkannte Öse, durch die ich mein Abreißseil stopfen kann?
Wo könnte man sonst ein Abreißseil anbringen?
Großen Schäkel um den Querträger?
Mal im Ernst, der Aufnahmepunkt muss doch nur die Kräfte zum Schließen der
Anhängerhandbremse vom Seil aufnehmen, oder?
__________________
Matthias
Nie wieder schwarzer Kleinwagen- mit dem V wird man nicht einfach mal übersehen...
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  #7  
Alt 23.10.2015, 08:52
Benutzerbild von Korsar
Korsar Korsar ist offline
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Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Feldberg
Vahrzeug: TGE
Baujahr: 12-2023
Motor: 2,0 180 PS
Korsar´s Fotoalbum
Beiträge: 2.741
Standard

Hallo,

als Ansatz:

Über die Dicke und die Art (1x7, 1x19 rostfrei, 7x7, 6x7 usw.) des Drahtseils sollte man zumindest so etwa die Bruchlast des Drahtseils bestimmen können. Dann kann man sich danach richten welchen Schäkel oder Kettenersatzglied oder oder... man verwendet.

Wenn das Drahtseil eine Bruchlast von sagen wir mal 800 kg hat braucht man ja keinen Schäkel nehmen der 3 t aushält -aber ich denke mal das ist eh logisch-
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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  #8  
Alt 23.10.2015, 06:41
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FXP FXP ist offline
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Registriert seit: 27.12.2004
Ort: Kirchlengern
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Motor: OM651 + 9Gtronic
FXP´s Fotoalbum
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Herford -[Deutschland]- HF Herford -[Deutschland]- XP 1 1 1 1
Standard

Zitat:
Zitat von kaltec67 Beitrag anzeigen
Vielleich sollte man auch erstmal nachschauen, ob nicht vielleicht schon eine Öse dann ist.....
Hab meine heute gefunden. Original Westfalia 2,5t starr BJ2007

http://www.vclub-forum.de/Forum/albu...ictureid=14370
Genau, deshalb haben alle 639er mit werksseitiger starrer AHK (Westfalia) ja auch kein NL-Problem. Nur die abnehmbare 639er AHK hat meines Wissens keine solche Befestigungsmöglichkeit.

Beim 447 hat Westfalia einfach die Öse ("ECE-Öse" sagen die dazu) an die Kugelstange (Gussteil) herankonstruiert, was im Rahmen der oben zitierten EU-Richtlinie absolut regelkonform ist.
__________________
Grüße

Frank
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