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Kleinanzeigen Private Verkäufe innerhalb dieses Forums. |
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#1
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Wir können ja auch mal v-dulli oder dr.disketti ... oder ... oder ... fragen, wieviel Kohle sie einstreichen, dafür, dass sie hier so fleissig schreiben ...
![]() (*mal schnell ins Portemonnaie schaut, ob ihm jemand schon die Kohle aus der Tasche geschrieben hat*) |
#2
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![]() ![]() ![]() Das könnte ich jetzt aber persönlich nehmen!
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#3
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@ v-dulli
Sorry, aber ich wollte ja nur verdeutlichen, dass viel zu schreiben nicht unbedingt heisst, dass man jemanden übers Ohr hauen möchte, oder daran verdient ... Ich vermute mal, dass du keinen Euro je Wort bekommst ... *ggg* |
#4
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Keiner muss dieses Angebot annehmen, es für richtig halten oder die Meinung des TE teilen! Ich denke es wurde genug geschrieben was mit dem Thema nichts zu tun hat und jetzt sollten wir es dabei belassen. Ganz umsonst schreibe ich hier im Forum nicht aber bestimmt kostenlos.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgende 6 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Um wieder zurück zum Thema zu kommen gibt es für mich hauptsächlich folgendes zu bedenken:
Kauft man den Wagen in Polen, wird der polnische Händler Vertragspartner. Man wird wahrscheinlich einen Vertrag in polnischer Sprache unterzeichnen und dieser wird polnischer Rechtsprechung angepasst sein. Gerichtsstand wird auch in Polen sein. Im Klartext heisst das, dass Rechtsansprüche nach polnischem Recht in Polen geltend gemacht werden müssen. Heisst auch, eventuell müssen Dokumente aufwändig übersetzt werden. Ob die Rechtschutzversicherung für Klagen im Ausland aufkommt und welche Kosten die übernehmen werden ist dann auch die Frage. Nicht umsonst haben sich da die freien Importeure etabliert, die nämlich genau die obigen Risiken auschließen. Gruß, Torsten |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Diese Vermutung ist unzutreffend, da auch Polen EU-Mitglied ist. Damit gelten sämtliche Bestimmungen der Gruppenfreistellungsverordnung und jede MB-Vertragswerkstatt in der EU muss Gewährleistungsansprüche befriedigen.
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Gruß Reinhard Geändert von drdisketti (28.06.2012 um 14:32 Uhr) |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu drdisketti für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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ich vermute mal, dass du meinen Beitrag gemeint hast, ohne es so direkt zu sagen. Ich sehe zwar nicht, wo meine Vermutung abwertend ist, aber Fakt ist, dass der Vertrag erstmal zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird. Darüberhinaus gibt es ja durchaus denkbare Rechtsstreitigkeiten, die mit Gewährleistung nichts zutun haben. Ferner wäre mir neu, dass in Polen das HGB oder BGB gelten würde. Polen ist zwar EU-Mitglied, das heisst aber nicht zwangsläufig, dass die Rechtslage in der Gesamten EU völlig gleich ist. Gruß, Torsten |
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