Zitat:
Zitat von JohnDoe
Die Daten werden per Funk- oder Standleitung weitergeleitet und von Computern verarbeitet...usw...damit werden Millionen eingenommen.
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Soweit ich weiß, habe ich mit Zulassung meines Fahrzeuges keine generelle Abbuchungsermächtigung für irgendwelche Bußgeldbehörden landauf, landab unterschrieben. Gerade im Anzeigenbereich, d.h. wenn es um Punkte und/oder Fahrverbot bzw. sogar Führerscheinverlust geht, wird wohl der Angezeigte i.d.R. Wiederspruch einlegen ("Wofür zahl ich denn die Rechtsschutzversicherung??") und somit ist der ganze automatisierte Apparat ausgehebelt. Ein weiterer Stolperstein sind die vielen Firmenfahrzeuge, die ja wohl das Gros der Fälle stellen dürften. Der Bußgeldbescheid kann sich z.B. nicht gegen eine juristische Person, also die XYZ-GmbH richten. Ergo muss ein Fahrer mit aufwendigem Personaleinsatz ermittelt werden. Unter Umständen werden noch Gutachter und Gegengutachter herangezogen, wenn Meßgenauigkeiten angezweifelt werden usw. All das "schmälert" die prognostizierten Millioneneinkünfte natürlich nicht unerheblich - macht aber nix, weil ja die Ermittlungs- und Verwaltungskosten nirgendwo ausgewiesen werden müssen (und können).
Insofern tut sich die Verwaltung mit Parkknöllchen und Blitzen in Tempo 30 - Zonen wirklich leichter. Meist blieben die Bußgelder im Bereich unter der Flensburgschwelle, der Betroffene flucht und knirscht, aber zahlt.......
Gruß
Peter