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#1
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Hai Ihr,
das weis doch hoffentlich jemand: Grad bin ich an eine gelbe Ampel rangefahren wollte erst drüber, hab aber dann doch noch gehalten. Also war ich mit dem Vahrzeug etwa eine halbe Fahrzeuglänge über der roten Ampel, stehend. 1. Bild Dann bin ich 2 m rückwärts. 2. Bild. Eigentlich bin ich ja nicht über die rote Ampel oder muss ich laufen?? Viele Grüsse Frank |
#2
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Nein, Du musst nicht laufen - die Ampelüberwachungsanlagen machen ja, wie von Dir auch festgestellt, mehrere Bilder. Dies dient der Beweisführung, dass einer eben auch bei Rot in den "geschützten Bereich" einer Kreuzung eingefahren bzw. darüber gefahren ist. Ist das nicht der Fall, koschtsd auch nix
![]() Gruß Peter Geändert von Fluffymobil (27.05.2011 um 18:23 Uhr) |
#3
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Hallo Frank
Meines Wissens ist eine Rotüberfahrung, wenn man die Ampellinie überfährt und diese über eine Sekunde Rot anzeigt und auch durchfährt. Nur mit dem zählen haperts da wohl bei vielen. E-i-n-u-n-d-z-w-a-n-z-i-g Z-w-e-i-u-n-d-z-w-a-n-z-i-g...... ![]() Wie Peter schon sagt, mehrere Bilder belegen das ja dann. MFG Klaus |
#4
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![]() Zitat:
![]() ![]() Jetzt? ![]() Mal hier kucken: http://www.bussgeldkataloge.de/ Gruß Peter |
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#5
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Vielleicht kriegst Du eine Verwarnung wegen überfahrener Haltelinie (analog Stoppschild nicht korrekt beachtet).
Du bist nicht in den Querverkehr eingefahren, daher gehe ich nicht von Problemen für den Führerschein aus. 1 Sekunde ist übrigens nur "ein-und-zwan-zig" !!
__________________
Gruß Reinhard |
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#6
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Rainhard, wie die Leutz auf die Zeit kommen, weiß ich nicht!!!!! Aber bei so einer Zählungweise erklärt sich das, was ich so sehe.
![]() MFG Klaus |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Cooper40 für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Upsssssss, dann nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.
![]() Dann muss ich mir wirklich die Frage stellen, warum nicht an jeder Ampel son Blitzdingens dran ist. ![]() Weil so teuer sind die Anlagen ja nicht mehr. Für den Staat ist es wohl einfacher, für Geschwindigkeit Geld zu kassieren. Mir hat mal ein Beamter erzählt, wenn man einen für eine Durchgezogen Linie in Kurven belagen will, zwei Bedienstete haben muss, an unterschiedlichen Blickpunkten, um Gerichtlich gegen den Täter verfahren zu können. Somit nur mehr ein Beweis, dass die in erster Linie Geld wollen und nicht die Sicherheit auf dem Zettel haben. Wobei das nicht gegen die Rennleitung geht, sondern, gegen die Leutz, die das anordnen, wo was wie verfolgt wird. MFG Klaus |
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#8
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![]() Zitat:
vielleicht auch weil entgegen der "üblichen" Meinung die Staatsorgane sich auch Gedanken machen, bei welcher Ampeln es nicht nur um zu kasieren Sinn macht das Rotlich überfahren zu überwachen. Jobo |
#9
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Wie Peter schon sagte, hast du im Grunde nichts zu befürchten. Wenn es wirklich mehrere Bilder gemacht hat, zeigt dies ja dass du nicht drüber gefahren bist.
Aber unabhängig davon bedeutet das Überfahren einer roten Ampel nicht automatisch, den Führerschein zu verlieren. Kommt immer drauf an. Bin auch schon mal über eine rote Ampel und hatte schlimmstes befürchtet, es bleib aber bei einem saftigen Bußgeld von ca. 185€! Grüße, Alex |
#10
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Hui das ging aber schnell:-)
Danke Euch für die Infos! Viele Grüsse Frank |
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