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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Vor rund zwei Wochen wurde mein V in einer Parkbucht beschädigt. Durch einen irren Zufall konnte ich dem Schädiger - der sich aus dem Staub machen wollte - gerade noch hinterfahren und vor seinem Haus zur Rede stellen.
Es war ein alter Mann mit einer neuen C-Klasse. Auf meine Feststellung: "Sie haben eben beim Ausparken mein Fhrzg. touchiert!" erfolgte keine Reaktion. Auf meine 2. Feststellung "Das müssen Sie gemerkt haben!!" kam die erstaunliche Antwort von dem Typen: " Ja, den Knall habe ich gehört!" Meine Frage, warum er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt habe, wurde nicht beantwortet. Er gab mir dann seine Versicherungsdaten. Der V kam in die NL und wurde dort für rund € 1500 (incl. Leihwagen) wieder instandgesetzt. Die Versicherung des Schädigers zahlt das Ganze. Ich bin am gleichen Tag zur Polizei gegangen, und habe den Verursacher angezeigt. Die Polizei war dann bei ihm und hat Fotos von seinem Schaden gemacht; dito von meinem. Die Anzeige geht diese Woche an die Staatsanwaltschaft. Meine Frage an Euch: werden solche Bagatellschäden überhaupt verfolgt und nicht das Verfahren eingestellt?? Wer hat evtl. Erfahrungswerte mit solchen Anzeigen?
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() Geändert von V6 Mixto Lang (31.10.2015 um 21:07 Uhr) Grund: Schereibfehller...... |
#2
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Hallo, sei froh, dass Du den Sünder erwischt hast! Bei vielen solchen Geschichten hauen die Verursacher einfach ab und werden niemals nie nicht erwischt und Du bleibst auf den Kosten sitzen...
Mir ist auch mal einer reingefahren und verduftet, zum Glück haben Passanten das gesehen und das Kennzeichen notiert. Ich hab die Polizei gerufen und den Schaden/Unfall aufnehmen lassen (mein Auto war ein geleastes Firmenfahrzeug...) und habe denen das Kennzeichen genannt. Die sind dann direkt dorthin gefahren: war auch ein älterer Herr, der das gar nicht mitbekommen hatte, daß er "angeeckt" ist... Er hat dann wohl 'ne Anzeige direkt von der Polizei bekommen wegen Fahrerflucht und seine Versicherung hat's bezahlt... Für mich war die Sache dann erledigt. Denk' nich' weiter drüber nach - Deine Kosten sind gedeckelt und niemand ist körperlich zu Schaden gekommen... ![]() |
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#3
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Unfallflucht wird, so weit mir bekannt, sehr ernst genommen.
Meinetwegen mussten laut Aussage der Polizei auch schon 2 Mann den Lappen, zumindest kurzfristig, abgeben - angeblich wollten sie zurückkommen und sich um den Schaden kümmern.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#4
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Fahrerflucht, egal wie hoch der Schaden ist, nimmt die Rennleitung sehr ernst. Das geht immer bis zum Staatsanwalt.
Was der dann macht ist aber was anderes. Mir hatte mal einer den Spiegel abgefahren, dumm nur, das er beobachtet wurde. Ich die Anzeige gemacht (mußte ich tun, war am Firmenwagen), da hat die Beamtin schon zwischenzeitlich den Zeugen befragt. Und dann meldete sich nach 2 Wochen der Schädiger. Hatte ziemlichen Ärger bekommen wegen 130,-€. Er hat etwas ![]() Hätte er mich angerufen, Nummer stand ja auf dem Auto, wäre ihm alles erspart geblieben.
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Die härteste Droge ist ein Bahnübergang- ein Zug und Du bist weg! |
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#5
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Genau das ist es. Jeder hat heute die Möglichkeit bei einem Schaden mindestens die Polizei anzurufen und den Schaden entweder selbst oder über die Versicherung zu begleichen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#6
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![]() Zitat:
Hatte so nen Fall, mir ne Beule reingefahren, abgehauen, Nachbar hats gesehen & mir Kennzeichen gegeben. Schaden wurde dann per Versicherung geregelt, aber das Verfahren u. a. wegen Unfallflucht wurde eingestellt. Warum durfte ich nicht erfahren, aber den Bescheid DASS es eingestellt wurde hab ich noch... |
#7
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bei vielen Verfahren erwirken Anwälte eine Einstellung gegen Auflagen ... bspw. eine Geldzahlung ... das ist unser Rechtssystem ... und im Zweifel wird (aus Sicht der STaatsanwaltschaft) zeit- und ergebnisorientiert entschieden (fast kein Urteil ist vorher klar und überall gibt es unwägbarkeiten, so dass man Kompromisse akzeptiert
![]() Ich hatte einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit Nötigung angezeigt (und vielen Zeugen) ... der wurde eingestellt, der Gegner war auch auf seinen Führerschein angewiesen ... aber es gab wohl eine 4-stellige Zahlung ![]()
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Beste Grüße, Jochen Geändert von Sonnensegler (01.11.2015 um 17:50 Uhr) |
#8
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Nein bei Unfallflucht kennen sie keinen Spass. Leider ist unsere Rechtssystem so daneben, dass man auch die Arschkarte hat, wenn einfach jemand bezeugt es wäre Unfallflucht gewesen.
So ist es meinen Eltern passiert. Angeblich beim Ausparken jemanden angefahren. Der über 80jährige Opi (mit dem sie eh auf Kriegsfuß standen) aus dem 3. Stock hat es "genau" gesehen und leider eidesstaatlich bezeugt. Da hat es niemanden interessiert, dass Angaben über die Fahrzeugbeladung (voll mit Koffern), die Fahrerbeschreibung nicht stimmte und keine Schadensspuren am elterlichen Auto waren. Angebot der Staatsanwaltschaft München das Verfahren nach §153a und Zahlung von 750,- Euro einzustellen mit dem inoffiziellen Hinweis sie könnten auch weiterklagen, aber die Staatsanwältin würde da wenig Chancen sehen. Gutachten auf Kosten meiner Eltern war nicht mehr möglich, da der 'Unfallgegner' bereits nach außer Landes verkauft war, nachdem die elterliche Versicherung auch noch bezahlt hatte... Nach einer Beratung mit dem Anwalt und einer Risikoabschätzung über die Folgen, wenn sie den Prozess verlieren, haben sie dann - auch unter Berücksichtigung der Herzschwäche meiner Mama, die durch die Sache eh schon kurz vorm Krankenhaus stand -die Summe zähneknirschend bezahlt. An den Anwalt wurde dann nur noch der Versuch der Versicherung übergeben, die gezahlte Summe bei meinen Eltern zurückzufordern. Aber Verfahren wegen massiver Nötigung (Drängeln, Beleidigung, etc...) werden eingestellt, weil der Fahrer nicht zweifelsfrei zu identifizieren war (mir schon 2mal passiert, ohne Zahlung, etc..)... Willkommen in Deutschland... Statt seine Unschuld zu beteuern hätte meine Vater einfach nur behaupten müssen, er selber war an dem Tag bei einem Freund und er wüßte nicht wer gefahren ist. Auf die Fahrerbeschreibung passte weder er noch jemand aus der Familie... Geändert von demokrit (02.11.2015 um 09:16 Uhr) |
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#9
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Hätte der ältere Herr sich entschuldigt, dass er den Vorfall nicht mitbekommen hätte, dann hätte ich vermutlich auf eine Anzeige verzichtet. Aber frech zuzugeben, dass er es gemerkt hätte, aber sich dann trotzdem entfernt hat, das ist ja quasi Betteln um eine Anzeige. Ich hätte ihn also auf jeden Fall auch angezeigt.
Aber Du hast mächtig Schwein gehabt, dass Du des Schädigers habhaft werden konntest. Anders als ich zu Anfang diesen Jahres, als ich einen ähnlichen Vorfall zu beklagen hatte. Ein Familienmitglied hatte den Opel Astra G aus unserem familiären Fuhrpark in einer Wohnstraße geparkt, um bei der Rückkehr festzustellen, dass in der Abwesenheit das Fahrzeug gerammt worden war. Der vordere Stoßfänger war zersplittert, mit Farbspuren vom Verursacher darauf, der Schaden betrug laut Auskunft einer Werkstatt rund 1 TEUR. Ein vermutlich alltäglicher Vorfall und auch angesichts des Alters des Fahrzeugs (EZ 03.2002, seinerzeit 207 tkm) nun nicht soooo schlimm, aber dennoch ärgerlich und auch bei einer Eigenreparatur mit einigen Hundert Euro verbunden. Also wurde der Vorfall bei der Polizei angezeigt, erwartungsgemäß verbunden mit dem Hinweis, dass wir uns keine großen Hoffnungen machen sollten, dass man den Täter ausfindig machen könnte, auch wenn man sich dort am Folgetag mal umschauen wollte. Einige Tage später habe ich mich daher auch selbst im Großraum des Tatortes umgeschaut und tatsächlich das Fahrzeug eines Anwohners als potentiellen Verursacher ausgemacht und darüber die Polizei informiert. Wenige Tage später wurden beide Fahrzeuge von der Polizei einbestellt. Ein Beamter, augenscheinlich sehr erfahren und angabegemäß seit über 35 Jahren mit derartigen Themen vertraut, vermaß mit einer Messlatte die Schäden an beiden Fahrzeugen, schätzte sie als zusammenpassend ein, fotografierte ausgiebig und nahm Lackproben ab. Der mutmaßliche Unfallgegner wies dann allerdings Unterlagen vor, nach denen das Fahrzeug an der entsprechenden Stelle schon seit dem vergangenen Jahr beschädigt gewesen sei (seinerzeitige Fotos mit Zeitstempel, seinerzeitige Anzeige bei Polizei), ergo der Schaden an unserem Fahrzeug nichts mit dem Schaden am Fahrzeug des mutmaßlichen Unfallgegners zu tun haben würde. Auf meinen Hinweis hin, dass mit dem vorbeschädigten Fahrzeug dennoch ein Schaden an unserem Opel verursacht worden sein könnte, erwiderte der Beamte, dass man die aktuellen und die seinerzeitigen Fotos einem Gutachter zur Einschätzung vorlegen würde, aber dass letztendlich nur eine Auswertung der Lackproben eindeutig klären könnte, ob die beiden Schäden zusammenhingen. Ob eine solche Auswertung der Lackproben jedoch gemacht werden würde, läge in der Entscheidungsgewalt des Staatsanwaltes, der vermutlich die Kosten der Auswertung von angeblich rund 3 TEUR ins Verhältnis zum entstandenen Schaden setzen würde. Ich interpretiere dies dahingehend, dass eine Auswertung der Lackproben voraussichtlich nicht erfolgen wird. Meine Rechtsschutzversicherung informiert auf Nachfrage, dass sie die Kosten zur Durchsetzung meiner Ansprüche tragen würde, sofern der Verursacher identifiziert worden ist. Sie würden aber keine Kosten, die sich aus einer aktiven Verfolgung des Verursachers ergeben würden, decken, dazu zählten sie auch die Kosten für eine eigene Auswertung der Lackprobe. Schade. Das Schadensbild, das Auftreten bzw das Verhalten des mutmaßlichen Verursachers und mein Bauch sagten mir, dass ich mit meiner Anschuldigung richtig lag. Mein Bauch sagt mir aber auch, dass mir das voraussichtlich nix nützen würde. Tatsächlich erhielt ich ein paar Wochen später die Nachricht, dass sich der Staatsanwalt gegen die Auswertung der Lackprobe entschieden hätte. ![]() |
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#10
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![]() Zitat:
Sonst hätte die nicht MB am nächsten Tag die Freigabe zur Reparatur erteilt. Ein Bekannter sagt mir, dass die Staatsanwaltschaft die Unfallflucht "älterer Verkehrsteilnehmer" gern zum Anlass nimmt, die Fahrerlaubnis einzuziehen.......... .
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
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Stichworte |
Parkschaden, Unfallflucht |
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