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  #1  
Alt 18.07.2015, 17:53
Eumeltier Eumeltier ist offline
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Standard Antischlingerkupplung wechseln, Kupplung ist aber in Fahrzeugschein eingetragen

Hallo,

mir war hier ja geraten worden, die "altertümliche" Westfalia SSK 2 gegen ein aktuelles Exemplar zu tauschen.

Nun ist die SSK 2 aber wörtlich im Schein des Wohnwagens eingetragen für die 100km/h Zulassung.

Ich fürchte, dann ist ein Tausch ohne Papierkram nicht möglich?

Gruß,
Martin
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  #2  
Alt 18.07.2015, 17:59
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Blinzeln

Wenn die Kupplung abgenommen ist musst Du die dann zwangsläufig umtragen lassen.
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  #3  
Alt 18.07.2015, 18:08
Benutzerbild von v-dulli
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Zitat:
Zitat von Eumeltier Beitrag anzeigen
Hallo,

mir war hier ja geraten worden, die "altertümliche" Westfalia SSK 2 gegen ein aktuelles Exemplar zu tauschen.

Nun ist die SSK 2 aber wörtlich im Schein des Wohnwagens eingetragen für die 100km/h Zulassung.

Ich fürchte, dann ist ein Tausch ohne Papierkram nicht möglich?

Gruß,
Martin
In Zeiten von ESP mit Trailerstabilisierung könnte ich mir vorstellen dass der Wohnwagen hinter dem V für die 100er Zulassung keine Schlingerkupplung braucht. Sprich doch mal mit dem TÜV bzw. dem Hersteller des Wohnwagens.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #4  
Alt 18.07.2015, 18:28
Eumeltier Eumeltier ist offline
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
In Zeiten von ESP mit Trailerstabilisierung
Es heißt aber immer, dafür müßte das Anhänger-ESP im Fahrzeugschein des Zugwagens eingetragen sein...
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  #5  
Alt 18.07.2015, 18:53
Benutzerbild von v-dulli
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Zitat:
Zitat von Eumeltier Beitrag anzeigen
Es heißt aber immer, dafür müßte das Anhänger-ESP im Fahrzeugschein des Zugwagens eingetragen sein...
Schau mal nach Code BB3, das beinhaltet die TSA-Funktion.

Vito/Viano - BB3 - Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP®) inkl.
EBV - Elektronische Bremskraftverteilung
ABS - Antiblockiersystem
ASR - Antriebsschlupfregelung
BAS - Bremsassistent
ROM - Roll Over Mitigation
RMI - Roll Movement Intervention
LAC - Load Adaptive Control
EUC - Enhanced Understeering Control
TSA - Trailer Stability Assist (Anhängerstabilisierung)

__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #6  
Alt 18.07.2015, 19:11
Eumeltier Eumeltier ist offline
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Ja, auch wenn der Viano das hat... aber soweit ich weiß, muß das "Anhänger-ESP" im Fahrzeugschein eingetragen sein, um für die 100km/h Zulassung zu gelten (woher soll der kontrollierende Polizist sonst wissen, ob das Zugfahrzeug Anhänger-ESP hat?)

Und das sehe ich bei meinem Viano nicht...

Gruß,
Martin
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  #7  
Alt 18.07.2015, 19:33
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Zitat:
Zitat von Eumeltier Beitrag anzeigen
Ja, auch wenn der Viano das hat... aber soweit ich weiß, muß das "Anhänger-ESP" im Fahrzeugschein eingetragen sein, um für die 100km/h Zulassung zu gelten (woher soll der kontrollierende Polizist sonst wissen, ob das Zugfahrzeug Anhänger-ESP hat?)

Und das sehe ich bei meinem Viano nicht...

Gruß,
Martin
Ich habe keine Ahnung ob das beim Zugfahrzeug im Fahrzeugschein steht oder stehen muss aber Du kannst ja 00800 1 777 7777 (Kostenlos. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können Gebühren anfallen. Alternative: +49 (0)69 9530 7277) anrufen und nachfragen ob es dafür eine Bescheinigung gibt.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #8  
Alt 18.07.2015, 21:54
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Wir haben erst kürzlich eine ältere ALKO-ASK-Kupplung durch ein Winterhoff-Modell ersetzt. Die schreiben dazu: EG-Typgenehmigung, keine Eintragung nötig.

http://www.winterhoff.de/produkt-kat...ng-bis-3500-kg

Da im Fahrzeugschein des Wohnwagens Bj. 1998 mit 100er Zulassung auch die ALKO namentlich erwähnt wird, führe ich die Typgenehmigung der neuen Winterhoff-Kupplung in den Bordpapieren mit - und lasse es im Zweifelsfall drauf ankommen

Nachtrag: Hier steht noch was dazu: http://www.tuev-nord.de/de/checks-un...ssung-2618.htm

Die Kernaussage ist wohl: "Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer." Ist man in Deutschland ja gar nicht mehr gewohnt, so viel Eigenverantwortung. Falls Du Dich allein auf das Pkw-seitige Anhänger-ESP verlassen willst, muss das in den Zulassungspapieren eingetragen sein.

Ich würde ja die veraltete gegen eine neue ASK-Kupplung tauschen; die Dinger sind inzwischen echt komfortabel zu bedienen und ein Sicherheitsgewinn, egal welches Zugfahrzeug.
__________________
Viele Grüße
Henrik

Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt.

Geändert von murphy (19.07.2015 um 00:02 Uhr)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu murphy für den nützlichen Beitrag:
  #9  
Alt 20.07.2015, 16:11
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Leipzig -[Deutschland]- L Leipzig -[Deutschland]- KU * * * *
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ASK ist Voraussetzung für die 100 km/h. Egal ob Anhänger ESP vorhanden ist.
__________________
Ich liebte meinen V!
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  #10  
Alt 20.07.2015, 16:24
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ASK ist Voraussetzung für die 100 km/h. Egal ob Anhänger ESP vorhanden ist.
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