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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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#1
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Hallo,
mir war hier ja geraten worden, die "altertümliche" Westfalia SSK 2 gegen ein aktuelles Exemplar zu tauschen. Nun ist die SSK 2 aber wörtlich im Schein des Wohnwagens eingetragen für die 100km/h Zulassung. Ich fürchte, dann ist ein Tausch ohne Papierkram nicht möglich? Gruß, Martin |
#2
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Wenn die Kupplung abgenommen ist musst Du die dann zwangsläufig umtragen lassen.
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#3
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#4
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Es heißt aber immer, dafür müßte das Anhänger-ESP im Fahrzeugschein des Zugwagens eingetragen sein...
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#5
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Vito/Viano - BB3 - Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP®) inkl. EBV - Elektronische Bremskraftverteilung ABS - Antiblockiersystem ASR - Antriebsschlupfregelung BAS - Bremsassistent ROM - Roll Over Mitigation RMI - Roll Movement Intervention LAC - Load Adaptive Control EUC - Enhanced Understeering Control TSA - Trailer Stability Assist (Anhängerstabilisierung)
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#6
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Ja, auch wenn der Viano das hat... aber soweit ich weiß, muß das "Anhänger-ESP" im Fahrzeugschein eingetragen sein, um für die 100km/h Zulassung zu gelten (woher soll der kontrollierende Polizist sonst wissen, ob das Zugfahrzeug Anhänger-ESP hat?)
Und das sehe ich bei meinem Viano nicht... Gruß, Martin |
#7
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#8
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Wir haben erst kürzlich eine ältere ALKO-ASK-Kupplung durch ein Winterhoff-Modell ersetzt. Die schreiben dazu: EG-Typgenehmigung, keine Eintragung nötig.
http://www.winterhoff.de/produkt-kat...ng-bis-3500-kg Da im Fahrzeugschein des Wohnwagens Bj. 1998 mit 100er Zulassung auch die ALKO namentlich erwähnt wird, führe ich die Typgenehmigung der neuen Winterhoff-Kupplung in den Bordpapieren mit - und lasse es im Zweifelsfall drauf ankommen ![]() Nachtrag: Hier steht noch was dazu: http://www.tuev-nord.de/de/checks-un...ssung-2618.htm Die Kernaussage ist wohl: "Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer." Ist man in Deutschland ja gar nicht mehr gewohnt, so viel Eigenverantwortung. Falls Du Dich allein auf das Pkw-seitige Anhänger-ESP verlassen willst, muss das in den Zulassungspapieren eingetragen sein. Ich würde ja die veraltete gegen eine neue ASK-Kupplung tauschen; die Dinger sind inzwischen echt komfortabel zu bedienen und ein Sicherheitsgewinn, egal welches Zugfahrzeug.
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Viele Grüße Henrik Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt. Geändert von murphy (19.07.2015 um 00:02 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu murphy für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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ASK ist Voraussetzung für die 100 km/h. Egal ob Anhänger ESP vorhanden ist.
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Ich liebte meinen V! |
#10
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Google sagt was anderes
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Biete Alko AKS 2004 Antischlingerkupplung | V22 | Kleinanzeigen | 0 | 29.09.2010 17:23 |