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#41
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Ok.
Ich hab jetzt einen Anhänger ![]() Erstmal Danke an Joni1801 welcher sich geopfert hätte den Stema in Donaueschingen zu holen und mir quasi vor die Haustüre zu bringen. Hatte dann am WE noch einen Saris King 75 XS mit Stützrad, papiere und H Gitter für 500 EUR gesichtet, allerdings hatte der eine Tageszulassung, da bin ich jetzt nicht ganz schlau geworden warum, wahrscheinlich um günstig zu verkaufen und die Händler Statistik zu steigern, um evtl. Rabatte zu erzielen, naja, um der Sache aufm Grund zu gehen war mir ne Stunde fahrt zu viel. Dann weiter recherchiert und geschaut und verglichen, in der Hoffnung "das Schnäppchen" irgendwo zu finden , und immer wieder bin ich über die gleichen Anhänger gestolpert, naja, und dann bin ich irgendwie über den TPV gestolpert, dieser wohl eine Tochterfirma von Böckmann ist, bzw. in Zusammenarbeit mit Böckmann eine "Einsteigerserie" vertreibt. Dann gesehen das Globus Baumärkte den vertreibt, und dann gesehen das der Markt ums Eck den für 399 im Angebot hat. Naja, bin hingefahren habe mir den angeschaut, der scheint mir für meine Zwecke zu taugen. Es ist nun der TPV Böckmann EU 2 geworden , 2020 x 1075 x 345, 750 zul. Gesamt Gewicht, 616 Kilo Nutzlast. verzinkte Zugdeichsel mit Längsträgerfahrgestell, zusätzlicher Längsträger,13", Verzurrösen für Plane, Vorrichtung für SpriegelAufbau. Inkl. Stützrad und Papiere für 399 EUR . Scheint mir stabiler als der Stema zu sein, auch Hochkant "lagern" geht mit dem TPV gut, der hat am ende so 2 rausguckende Endpunkte. Danke euch nochmal für eure Tipps und Ratschläge und Infos. ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu elTorito für den nützlichen Beitrag: | ||
#42
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So, und da ist das gute Stück, eine 100er Zulassung habe ich auch bekommen. Wenn ich das aber Richtig verstanden habe dann darf ich mit dem Vau und diesem Anhänger keine 100 fahren, weil Leergewicht nicht größer 2500 Kg.? Und als Leergewicht gilt das was im KFZ V Schein steht, und nicht Leergewicht + Halbe Palette Kalksandsteine? ;-) Das heißt auch wenn der Hänger nur halb beladen ist darf ich auch keine 100 fahren. Mit dem Vau immer nur 80 . Richtig verstanden?
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#43
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Guten Abend Peter, was ist das? Verstehe ich nicht ganz. Glaub da must Du den Andreas mal fragen. 100 er Zulassung ist doch 100 er Zulassung. Oder gehe ich da irr.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#44
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100 er Zulassung besagt nur, dass der Hänger 100 km/h rollen darf, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung ungebremst und ungedämpft sind 2.500 kg Leergewicht des Zugfahrzeuges. Also hinter einem Leopard II darfst ihn hängen und dann hundert fahren ... *ggg* |
#45
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so wie vito power sagt ist korrekt, früher. Gab's 100er zulassung in verbindung mit zugfahrzeug, nun ist es so das ein Anhänger, wenn er darf, 100er zulassung bekommt. Wenn zugfahrzeug abs hat und mind. Leergewicht 2500 kg, darf man den Anhängermit 100 bewegen, Ich darf mit dem Anhänger 80 fahren, meine eltern dürfen den Anhänger mit 100 fahren (fiat Ducato) , hätte ich jetzt den aufkleber nicht genommen (kostet 2,60 extra) dürfte auch das schwere fahrzeug den anhaenger nur mit 80 ziehen
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#46
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Guten Abend, hab da mal was auf die schnelle gefunden. Zitat: http://www.boeckmann-anhaengerprofi....aenger_61.html
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#47
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Jo, alles richtig gesagt!
Ungebremste Anhänger nur mit Zugfahrzeug, dessen Leergewicht (eingetragen) mind. 2500 kg beträgt! (Berechnung: 750 kg geteilt durch Faktor 0,3) Für gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer gilt der gleiche Faktor. Für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer gilt der Faktor 1,1 Plus dann eben noch die Nebenbedingungen wie Alter und Geschw.Index der Reifen, technische Höchstgeschwindigkeit des Anhänger, Bestimmungen zum Zugfahrzeug usw..... Wir lassen jetzt Wohnwagen, Schlingerdämpfer usw. mal weg.... Gruß Andreas |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Andiklos für den nützlichen Beitrag: | ||
#48
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Guten Abend Andreas, Danke Dir noch. Also, so wie ich das verstehe und auch in meinem Gedächtnis habe ist der Unterschied beim ungebremsten Hänger so, dass das Zugfahrzeug dann ein Leergewicht von 2500 Kg haben muss. Sonst darf er keine 100km/h fahren. Beim gebremsten Hänger muss das Zugfahrzeug doch kein Leergewicht von 2500 Kg haben? Oder taeusche ich mich?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#49
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Ablasten geht auch noch manche Vs dürfen dann 694 kg mit 100 km/h ziehen. Kommt hakt immer auf den bevorzugten Einsatzzweck an. Gruß Felix
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#50
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da geh ich lieber auf volle last, so anhängerchen sind schneller überladen als man denkt, und wenn man nicht gerade 1000 km am Stück fährt ist es wohl auch egal ob 80 oder 100, die paar minuten
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Stichworte |
anhänger, gewicht, v220cdi |
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