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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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So, und da ist das gute Stück, eine 100er Zulassung habe ich auch bekommen. Wenn ich das aber Richtig verstanden habe dann darf ich mit dem Vau und diesem Anhänger keine 100 fahren, weil Leergewicht nicht größer 2500 Kg.? Und als Leergewicht gilt das was im KFZ V Schein steht, und nicht Leergewicht + Halbe Palette Kalksandsteine? ;-) Das heißt auch wenn der Hänger nur halb beladen ist darf ich auch keine 100 fahren. Mit dem Vau immer nur 80 . Richtig verstanden?
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#2
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Guten Abend Peter, was ist das? Verstehe ich nicht ganz. Glaub da must Du den Andreas mal fragen. 100 er Zulassung ist doch 100 er Zulassung. Oder gehe ich da irr.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#3
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100 er Zulassung besagt nur, dass der Hänger 100 km/h rollen darf, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung ungebremst und ungedämpft sind 2.500 kg Leergewicht des Zugfahrzeuges. Also hinter einem Leopard II darfst ihn hängen und dann hundert fahren ... *ggg* |
#4
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so wie vito power sagt ist korrekt, früher. Gab's 100er zulassung in verbindung mit zugfahrzeug, nun ist es so das ein Anhänger, wenn er darf, 100er zulassung bekommt. Wenn zugfahrzeug abs hat und mind. Leergewicht 2500 kg, darf man den Anhängermit 100 bewegen, Ich darf mit dem Anhänger 80 fahren, meine eltern dürfen den Anhänger mit 100 fahren (fiat Ducato) , hätte ich jetzt den aufkleber nicht genommen (kostet 2,60 extra) dürfte auch das schwere fahrzeug den anhaenger nur mit 80 ziehen
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#5
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![]() Zitat:
Guten Abend, hab da mal was auf die schnelle gefunden. Zitat: http://www.boeckmann-anhaengerprofi....aenger_61.html
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#6
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Jo, alles richtig gesagt!
Ungebremste Anhänger nur mit Zugfahrzeug, dessen Leergewicht (eingetragen) mind. 2500 kg beträgt! (Berechnung: 750 kg geteilt durch Faktor 0,3) Für gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer gilt der gleiche Faktor. Für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer gilt der Faktor 1,1 Plus dann eben noch die Nebenbedingungen wie Alter und Geschw.Index der Reifen, technische Höchstgeschwindigkeit des Anhänger, Bestimmungen zum Zugfahrzeug usw..... Wir lassen jetzt Wohnwagen, Schlingerdämpfer usw. mal weg.... Gruß Andreas |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Andiklos für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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![]() Zitat:
Guten Abend Andreas, Danke Dir noch. Also, so wie ich das verstehe und auch in meinem Gedächtnis habe ist der Unterschied beim ungebremsten Hänger so, dass das Zugfahrzeug dann ein Leergewicht von 2500 Kg haben muss. Sonst darf er keine 100km/h fahren. Beim gebremsten Hänger muss das Zugfahrzeug doch kein Leergewicht von 2500 Kg haben? Oder taeusche ich mich?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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Stichworte |
anhänger, gewicht, v220cdi |
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