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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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#21
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Da steht ja noch nicht einmal richtig darin, das eine Kupplung eingebaut ist. Die Anhängelasten stehen die nicht auch in Fahrzeugen ohne Hagen drin?
Auch in der mit zu führenden (so weit ich weiß) Betriebsanleitung der Anhängekupplung, keine Hinweise auf Gewichte usw.? Gesamtzuggewicht? Das könnte aber in Betriebsanleitung vom V drin stehen. Genau wie die "Breite über ALLES" die wohl so einige Baustellenfahrer auf der AB nicht kennen. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
#22
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#23
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![]() Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
#24
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Dann musst Du nur noch drauf achten, dass in den Bemerkungen zum Anhänger es auch einen Eintrag mit Anhänger-ESP gibt. Bei meinem kürzlich neu gekauften Anhänger stehen nämlich die benötigten Daten des Zugfahrzeuges für Tempo 100 im Schein mit drin, d.h. in meinem Fall: "Geeignet für Tempo 100km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr. wenn Zug-Fz. m. ABV u. Leermass. mind. 1364kg od. wenn Zug-Fz. zus. m. spez. Fahrdyn. Stabi.-Syst. F. Anh.-Betr. Leermas. Mind. 1250kg, Zul. Reifenalter Beacht". Bei meinem V steht übrigens als zulässiges Zuggesamtgewicht 5300kg in den Bemerkungen des Fahrzeugscheines. Liegt vielleicht an der Luftfederung die meiner hat? Grüssle Mad |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Mad für den nützlichen Beitrag: | ||
#25
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Amtswalter für den nützlichen Beitrag: | ||
#26
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Na dann war das hier nicht nur eine Diskussion um des Kaisers Bart.
![]() Man(n) kann alt werden wie ne Kuh ( und hoffentlich älter) und lernt immer noch was dazu. ![]() Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
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#27
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![]() Auch bei diesem Zulassungsschein sehe ich, das selbe Problem wie bei mir: HzGG + 100kg bei Anhängerbetrieb ergibt 3300kg. Die technisch zulässigen Achslasten (1550+1650) ergeben aber nur 3200kg. => Somit ist die Erhöhung +100kg für Anhängerbetrieb nicht möglich.... Der Zusatz, dass die +100kg auch für dich Achlasten gilt, fehlt. Beim W639 gab es diesen Zusatz. mfg Peter |
Folgender Benutzer sagt Danke zu 6xxxxxx für den nützlichen Beitrag: | ||
#28
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
#29
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Bilder sagen mehr und sind in der Regel selbsterklärend. Hier noch einmal etwas zu der Frage Überholverbot, auch wenn diese eigentlich schon richtig beantwortet worden ist:
![]() ![]() ![]() Damit sollte klar sein, dass das Grundzeichen 277 nicht für Pkw und auch nicht für Pkw mit Anhänger gilt, denn sonst würde es das Zusatzzeichen "auch für Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger" nicht geben. |
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#30
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@purple
mich macht: "Überholverbot für KRAFTFAHRZEUGE mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, EINSCHLIEẞLICH ihrer Anhänger“ etwas irre. PKW's + Anhänger <3,5T und Kraftomnibuse sind ausgeschlossen! Die Zusatzzeichen, unter anderem das mit dem Kraftomnibus und dem PKW mit Anhänger gilt dann auch für PKW+Anhänger <3,5T. So mein Gedankengang, der ja so auch stimmt?! Da steht: PKW und Kraftomnibusse ausgenommen. Aber nicht: PKW mit Anhänger ÜBER 3,5T Gesamtmasse und Kraftomnibusse ausgenommen. PKW alleine können ja eh nicht gemeint sein, da sie NORMAL nur bis 3,5T als PKW gelten. Das ist was mich etwas stört an den Erklärungen. Wo doch gerade die StVZO so eindeutig möcht. ![]() Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
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