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#11
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Aber nur, wenn man damit nicht die zulässige Anhängerzuglast überschreitet und wenn der Hänger mit 100kg stütztlast 2600kg wiegt ist er 100kg zu schwerer, als die zulässige Anhängerzuglast mit "nur" 2500kg.
Das geht nur, wenn das Auto noch Reserven hat, aber nicht umgekehrt. |
#12
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Gruß Charly ![]() |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu K-1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#13
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#14
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Siehe auch den von mir erstellten Anhang. http://cloud.tapatalk.com/s/5f55dbd248c7a/pkw-lkw.odt Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
#15
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Hallo Milka,
jetzt muß ich mich mal kurz einschalten. Ich kann zwar nicht mit belegbarem Fachwissen aufwarten aber deine Aussage möchte ich doch anzweifeln. Wenn das so stimmt, dann dürfte ja niemand mehr mit einem einfachen PKW einen 2 to Anhänger ziehen, da die meisten PKW´s schon über 1,5 to Leergewicht haben und somit mit einem 2to Anhänger die Grenze von 3,5to überschreiten. Oder habe ich hier was falsch verstanden? Gruß Lars |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Lars für den nützlichen Beitrag: | ||
#16
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M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
#17
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Mein WW hat auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t.
Ziehen darf der Vito 2,6 t. (Auflastung der originalen AHK mittels Gutachten) Beladen liegt der WW ~2550 kg. Die Stützlast wird immer dem Zugfahrzeug gutgeschrieben so handhaben es auch die Polizei bei Kontrollen. Also ganz einfach ziehen darf man das man muss / darf nur die Gewichte nicht überschreiten. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#18
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Hallo,
Du hast M1G vergessen. Das mit den 3,5 t Zuggesamtgewicht für M1 Fahrzeuge ist so nicht richtig. Es gibt eine 3,5 t Grenze, die sagt aber nur aus, das der auflaufgebremste Anhänger hinter M1 maximal dieses Gewicht haben darf wenn es das Zugfahrzeug zulässt. Das im Feld 22 vermerkte Zuggesamtgewicht gibt nur eine Beschränkung des Zuggesamtgewichts an. Ohne Eintragung gilt maximales Zuggesamtgewicht = zGM Zugfahrzeug + jeweilige Anhängelast. Dazu kommen noch die Spielereien mit der Stützlast.... Grüße Robert |
Folgender Benutzer sagt Danke zu zwo.achta für den nützlichen Beitrag: | ||
#19
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wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg. Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb. Grüßle, Björn |
#20
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hier steht es z.B. drin: https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html Es die bisher einzige Aufschlüsselung zu PKW/LKW die ich finden konnte. PKW dürfen eine Gesamtmasse von 3,5T mit dem Faktor 1:1 haben. Nutzfahrzeuge dürfen in N1 (Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5T) dürfen eine Gesamtmasse 3,5T mit dem Faktor 1:1,5 haben. Wenn in 22 kein anders lautendes Zuggesamtgewicht (vom Hersteller) steht. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
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Darf es etwas mehr sein bei der neuen V-Klasse | alexanderpeter | Alles andere | 9 | 30.06.2015 08:57 |