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#1
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Siehe auch den von mir erstellten Anhang. http://cloud.tapatalk.com/s/5f55dbd248c7a/pkw-lkw.odt Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
#2
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Hallo Milka,
jetzt muß ich mich mal kurz einschalten. Ich kann zwar nicht mit belegbarem Fachwissen aufwarten aber deine Aussage möchte ich doch anzweifeln. Wenn das so stimmt, dann dürfte ja niemand mehr mit einem einfachen PKW einen 2 to Anhänger ziehen, da die meisten PKW´s schon über 1,5 to Leergewicht haben und somit mit einem 2to Anhänger die Grenze von 3,5to überschreiten. Oder habe ich hier was falsch verstanden? Gruß Lars |
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#3
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M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
#4
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Mein WW hat auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t.
Ziehen darf der Vito 2,6 t. (Auflastung der originalen AHK mittels Gutachten) Beladen liegt der WW ~2550 kg. Die Stützlast wird immer dem Zugfahrzeug gutgeschrieben so handhaben es auch die Polizei bei Kontrollen. Also ganz einfach ziehen darf man das man muss / darf nur die Gewichte nicht überschreiten. |
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#5
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Hallo,
Du hast M1G vergessen. Das mit den 3,5 t Zuggesamtgewicht für M1 Fahrzeuge ist so nicht richtig. Es gibt eine 3,5 t Grenze, die sagt aber nur aus, das der auflaufgebremste Anhänger hinter M1 maximal dieses Gewicht haben darf wenn es das Zugfahrzeug zulässt. Das im Feld 22 vermerkte Zuggesamtgewicht gibt nur eine Beschränkung des Zuggesamtgewichts an. Ohne Eintragung gilt maximales Zuggesamtgewicht = zGM Zugfahrzeug + jeweilige Anhängelast. Dazu kommen noch die Spielereien mit der Stützlast.... Grüße Robert |
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#6
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wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg. Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb. Grüßle, Björn |
#7
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hier steht es z.B. drin: https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html Es die bisher einzige Aufschlüsselung zu PKW/LKW die ich finden konnte. PKW dürfen eine Gesamtmasse von 3,5T mit dem Faktor 1:1 haben. Nutzfahrzeuge dürfen in N1 (Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5T) dürfen eine Gesamtmasse 3,5T mit dem Faktor 1:1,5 haben. Wenn in 22 kein anders lautendes Zuggesamtgewicht (vom Hersteller) steht. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
#8
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Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber: Das ist Quatsch. M1 bedeutet, wie du richtig sagst: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Das ist wichtig um zu wissen, welche Führerscheinklasse ich brauche. Nämlich B. Das hat aber rein gar nix mit dem Anhänger zu tun. Der ist ein einzelnes Fahrzeug und den darf ich dranhängen, sofern Anhänglast und Stützlast eingehalten werden. So erhalte ich für meinen V300 ein Zuggewicht von bis zu 5,7t. Diesen Zug darf ich mit Klasse B nicht bewegen, da der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse bzw. der Zug mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. Also brauche ich Klasse BE. Die ist für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (V300 mit 3,2t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt (welche ja eh auf 2,5t beschränkt ist). Führerscheinklasse BE ist also notwendig und wird von mir gerade erworben. Und wie du von dem verlinkten Forumsbeitrag auf deine Aussage kommst, verstehe ich nicht wirklich... Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
__________________
Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Amtswalter für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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Das würde ja auch sonst bedeuten, dass ich an meinem 3,2t MP nur noch ein zartes Anhängerchen von max. 300Kg hängen dürfte...!
- ![]() Mein Mopped wiegt doch schon 368Kg...! - ![]() Gruss Nico + Crew |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#10
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![]() ![]() ![]() @Amtswalter Die "M1" steht im "Schein" unter "J" und hat somit nix mit dem Führerschein zu tun. Da werden die jeweiligen zGG addiert. Aber was sagt den dein Fahrlehrer zu der Geschichte? Er sollte es ja wissen ![]() Hier noch mal der Link zu meiner Quelle: https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html Es ist also auch anderen etwas unklar. Der Zoll hat da nochmal ein völlig andere unabhängige Meinung zu PKW und LKW. Die Versicherungen richten nach dem Eintrag in "J" . Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- Geändert von milka (07.09.2020 um 21:10 Uhr) |
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