V-Club Forum

Zurück   V-Club Forum > Allgemeines > Alles andere

Alles andere was sonst nirgends reinpasst

Forenübersicht
1. Mercedes V Club Deutschland.e.V.
Der Mercedes V Club (e.V.)
Mitglied beim V-Club (e.V.) werden
V-FAQ (in Arbeit)
Die V-Technik
Das Archiv des alten V-Klasse Forums
V wie Veranstaltungskalender
Die Mitglieder und V Fahrer Karte
VClub Forum Fotoalbum
Presseberichte über Vans und uns
Forums News
Fragen & Anregungen zum Forum
Fragen & Anregungen V-Club Seite
Neues auf der V-Club Webseite
Wartung und Reparaturen
Werkzeug Verleih / Werkzeug Markt
Kosten
Klima und Lüftung
ENR
Zuheizer und Standheizung
Motor / Zylinderkopf
Fahrwerk / Räder und Reifen
Getriebe
Bremsen
Reparaturanleitungen
Alles Andere
E-Technik
Navigation
•• MBUX - Mercedes Benz User Experience
•• Festeinbauten & Werksgeräte
•• Portable und sonstige Navigationssysteme
Multimedia und Car Hifi
•• Headunit
•• Lautsprecher & Subwoofer
•• Endstufen
•• Verkabelung
•• TFT / Bildschirme
•• Custom Lösungen
Mobiles Internet, WLAN und TV
Batterien, Akkus, Autarkie
Elektrik Allgemein
Motoren W638, W639, W447, W906, W907
OM654 - 220d, 250d, 300d
OM651 - 220d, 250d
OM642 - 3.0 CDI
OM611 + OM646 - 200+220 CDI
M112E + M272 - 3,0 / 3,2 / 3,5 Benziner
M111E - 200/230 (113/114) Benziner
280 - V6 Benziner (W638)
OM601 - 230 TD (110D&108D)
Elelektroantrieb EQV/eVito
Tuning und Umbauten
Innenraum
Karosserie / Aussen
Motor / Chip
TÜV, Gutachten und Genehmigungen
PÖL / GAS und alternativ Kraftstoffe
Felgen / Reifen / Fahrwerk
für den W447
•• Felgen W447
•• Fahrwerk W447
•• Reifen W447
für den W639
•• Felgen W639
•• Fahrwerk W639
•• Reifen W639
für den W638
•• Felgen W638
•• Fahrwerk W638
•• Reifen W638
für den Sprinter 906/VS30 (907/910)
•• Felgen Sprinter
•• Reifen Sprinter
Marco Polo & Jules Verne
Allgemeines
Zubehör
Innenraum
Andere Camper und Campingausbauten
Campingfahrzeuge auf Sprinter Basis
Reiseberichte
Campingplätze / Stellplätze
Reise Fotoalbum
Offroad - 4x4 und 4matic
Allgemeines
Offroad Umbauten
Fahrwerktechnik und Reifen
Offroad Reiseberichte
Erfahrungsberichte
Zubehör
Werkstätten
Selbst-Schrauberwerkstätten
Mercedes Händler
Tuner
Waschstraßen
Ersatzteile
Reise-Straßenberichte
E-Motor und Antriebsbatterie
Allgemeines
Literatur, Software und Modelle
Stammtische des Mercedes V Club
Treffen und Veranstaltungen
Neue Mitglieder im Forum
Quatschen Fun und Spaß
Wohnwagen und Camping
Alles andere
News der Mercedes-Benz AG
Kaufen und Verkaufen
ebay / kleinanzeigen.de Verkäufe
Kleinanzeigen
Werbung
Direkte Auktionen zum V bei EBAY
Transporte anbieten
Transporte suchen

Onlineuser
'Wer ist online' anzeigen Benutzer: 3
Gäste: 675
Gesamt: 678
Team: 0
Team:  
Benutzer:  KaiHawaii, Procki, W639MP
Freunde anzeigen

Kalender
September 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
> 1 2 3 4 5 6 7
> 8 9 10 11 12 13 14
> 15 16 17 18 19 20 21
> 22 23 24 25 26 27 28
> 29 30 1 2 3 4 5

Statistik
Themen: 34092
Beiträge: 361756
Benutzer: 907
Links: 31
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer: TruggropOrdep
Mit 7.989 Benutzern waren die meisten Benutzer gleichzeitig online (25.02.2025 um 03:38).
Neue Benutzer:
Heute
- JosephyDex
Heute
- Jeraldrof
Heute
- zwan
Heute
- Yannserok
Gestern
- Freddietal
03.09.2025
- EdgardoSom
03.09.2025
- OrlandoLek
03.09.2025
- Edgardopie...
01.09.2025
- Hin

Heute hat keiner Geburtstag.

Letzte Links
Keine Einträge


Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.09.2020, 08:09
milka
Gast
 
milka´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
...regulär ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht 2500Kg übersteigt?!?



-



Gruss

Nico + Crew
Wenn das ZUGgesamtgewicht nicht überschritten wird, bzw. in der Zulassungsbescheinigung des Vahrzeug Teil 1 unter "J" kein "M1" (=PKW mit zulässigem gesamtgewicht von 3,5T mit bis zu 9 Sitzplätzen) Da ist spätestens bei 3,5T ZUGgesamtgewicht Schluss.
Siehe auch den von mir erstellten Anhang. http://cloud.tapatalk.com/s/5f55dbd248c7a/pkw-lkw.odt

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.09.2020, 09:10
Lars
Gast
 
Lars´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Milka,

jetzt muß ich mich mal kurz einschalten. Ich kann zwar nicht mit belegbarem Fachwissen aufwarten aber deine Aussage möchte ich doch anzweifeln. Wenn das so stimmt, dann dürfte ja niemand mehr mit einem einfachen PKW einen 2 to Anhänger ziehen, da die meisten PKW´s schon über 1,5 to Leergewicht haben und somit mit einem 2to Anhänger die Grenze von 3,5to überschreiten. Oder habe ich hier was falsch verstanden?

Gruß Lars
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag:
  #3  
Alt 07.09.2020, 09:43
milka
Gast
 
milka´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Lars Beitrag anzeigen
Hallo Milka,



jetzt muß ich mich mal kurz einschalten. Ich kann zwar nicht mit belegbarem Fachwissen aufwarten aber deine Aussage möchte ich doch anzweifeln. Wenn das so stimmt, dann dürfte ja niemand mehr mit einem einfachen PKW einen 2 to Anhänger ziehen, da die meisten PKW´s schon über 1,5 to Leergewicht haben und somit mit einem 2to Anhänger die Grenze von 3,5to überschreiten. Oder habe ich hier was falsch verstanden?



Gruß Lars
So wie ich das bisher raus bekommen habe, ist das wohl so. Bei dem Zuggesamtgewicht zählt das TATSÄCHLICHE Gewicht des gesamten Zuges bzw. die Leergewichte von Fahrzeug + Anhänger.
M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.09.2020, 12:56
Mopeto
Gast
 
Mopeto´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Mein WW hat auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t.
Ziehen darf der Vito 2,6 t. (Auflastung der originalen AHK mittels Gutachten)

Beladen liegt der WW ~2550 kg.


Die Stützlast wird immer dem Zugfahrzeug gutgeschrieben so handhaben es auch die Polizei bei Kontrollen.


Also ganz einfach ziehen darf man das man muss / darf nur die Gewichte nicht überschreiten.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag:
  #5  
Alt 07.09.2020, 13:07
zwo.achta zwo.achta ist offline
Vrischling
 
Registriert seit: 05.03.2014
Ort: ERZ
Vahrzeug: Vito 113CDI 4x4
Baujahr: 2011
Motor: 2,2CDI
zwo.achta´s Fotoalbum
Beiträge: 80

Erzgebirge -[Deutschland]- ERZ Erzgebirge -[Deutschland]- W * * *
Standard

Hallo,


Du hast M1G vergessen.



Das mit den 3,5 t Zuggesamtgewicht für M1 Fahrzeuge ist so nicht richtig. Es gibt eine 3,5 t Grenze, die sagt aber nur aus, das der auflaufgebremste Anhänger hinter M1 maximal dieses Gewicht haben darf wenn es das Zugfahrzeug zulässt.

Das im Feld 22 vermerkte Zuggesamtgewicht gibt nur eine Beschränkung des Zuggesamtgewichts an. Ohne Eintragung gilt maximales Zuggesamtgewicht = zGM Zugfahrzeug + jeweilige Anhängelast. Dazu kommen noch die Spielereien mit der Stützlast....

Grüße
Robert
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu zwo.achta für den nützlichen Beitrag:
  #6  
Alt 07.09.2020, 13:14
flying-bjoern
Gast
 
Standard

Zitat:
Zitat von milka Beitrag anzeigen
So wie ich das bisher raus bekommen habe, ist das wohl so. Bei dem Zuggesamtgewicht zählt das TATSÄCHLICHE Gewicht des gesamten Zuges bzw. die Leergewichte von Fahrzeug + Anhänger.
M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Moin,

wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg.


Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb.

Grüßle, Björn
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 07.09.2020, 13:42
milka
Gast
 
milka´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von flying-bjoern Beitrag anzeigen
Moin,



wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg.





Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb.



Grüßle, Björn
moin,
hier steht es z.B. drin:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html
Es die bisher einzige Aufschlüsselung zu PKW/LKW die ich finden konnte. PKW dürfen eine Gesamtmasse von 3,5T mit dem Faktor 1:1 haben. Nutzfahrzeuge dürfen in N1 (Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5T) dürfen eine Gesamtmasse 3,5T mit dem Faktor 1:1,5 haben. Wenn in 22 kein anders lautendes Zuggesamtgewicht (vom Hersteller) steht.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 07.09.2020, 18:09
Benutzerbild von Amtswalter
Amtswalter Amtswalter ist offline
V-Experte
 
Registriert seit: 12.05.2015
Ort: SN
Vahrzeug: V 300 Edition
Baujahr: 2020
Motor: 2,0 CDI (OM 654)
Amtswalter´s Fotoalbum
Beiträge: 604
Standard

Zitat:
Zitat von milka Beitrag anzeigen
Wenn das ZUGgesamtgewicht nicht überschritten wird, bzw. in der Zulassungsbescheinigung des Vahrzeug Teil 1 unter "J" kein "M1" (=PKW mit zulässigem gesamtgewicht von 3,5T mit bis zu 9 Sitzplätzen) Da ist spätestens bei 3,5T ZUGgesamtgewicht Schluss.
Siehe auch den von mir erstellten Anhang. http://cloud.tapatalk.com/s/5f55dbd248c7a/pkw-lkw.odt

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Auch hier nochmal, damit es auch in diesem Thread geklärt wird:

Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber:

Das ist Quatsch.

M1 bedeutet, wie du richtig sagst: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Das ist wichtig um zu wissen, welche Führerscheinklasse ich brauche. Nämlich B. Das hat aber rein gar nix mit dem Anhänger zu tun. Der ist ein einzelnes Fahrzeug und den darf ich dranhängen, sofern Anhänglast und Stützlast eingehalten werden. So erhalte ich für meinen V300 ein Zuggewicht von bis zu 5,7t. Diesen Zug darf ich mit Klasse B nicht bewegen, da der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse bzw. der Zug mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. Also brauche ich Klasse BE. Die ist für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (V300 mit 3,2t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt (welche ja eh auf 2,5t beschränkt ist). Führerscheinklasse BE ist also notwendig und wird von mir gerade erworben.

Und wie du von dem verlinkten Forumsbeitrag auf deine Aussage kommst, verstehe ich nicht wirklich...

Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
__________________
Grüße aus dem hohen Norden!

Meine Fahrzeughistorie:
Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004)
Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008)
Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012)
Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015)
Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020)
Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020)

Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022)
Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022)
Mit Zitat antworten
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Amtswalter für den nützlichen Beitrag:
  #9  
Alt 07.09.2020, 18:30
Benutzerbild von princeton1
princeton1 princeton1 ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 08.06.2008
Ort: Bremen
Vahrzeug: Land Rover DEFENDER 110 Adventure
Baujahr: 2015
Motor: Ford Puma 2,2L Diesel
princeton1´s Fotoalbum
Beiträge: 3.889
Blinzeln

Das würde ja auch sonst bedeuten, dass ich an meinem 3,2t MP nur noch ein zartes Anhängerchen von max. 300Kg hängen dürfte...!

-

Mein Mopped wiegt doch schon 368Kg...!

-

Gruss
Nico + Crew
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag:
  #10  
Alt 07.09.2020, 21:07
milka
Gast
 
milka´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Das würde ja auch sonst bedeuten, dass ich an meinem 3,2t MP nur noch ein zartes Anhängerchen von max. 300Kg hängen dürfte...!



-



Mein Mopped wiegt doch schon 368Kg...!



-



Gruss

Nico + Crew
Wenn ich recht habe, ist DEIN Problem dem Gesetzgeber so was von egal. Es ist halt dein Problem.

@Amtswalter
Die "M1" steht im "Schein" unter "J" und hat somit nix mit dem Führerschein zu tun. Da werden die jeweiligen zGG addiert.
Aber was sagt den dein Fahrlehrer zu der Geschichte? Er sollte es ja wissen
Hier noch mal der Link zu meiner Quelle:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html
Es ist also auch anderen etwas unklar.
Der Zoll hat da nochmal ein völlig andere unabhängige Meinung zu PKW und LKW.
Die Versicherungen richten nach dem Eintrag in "J" .


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Geändert von milka (07.09.2020 um 21:10 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nutzt hier jemand einen Excalibur S2 Anhänger vom... princeton1 Alles andere 35 23.03.2019 09:25
Darf es etwas mehr sein bei der neuen V-Klasse alexanderpeter Alles andere 9 30.06.2015 08:57



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:31 Uhr.


(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.